Verkäufer verkauft Originales Parfüm und bekommt vom Käufer selbst nicht echtes/gefälschtes Parfüm zurückgesendet?
Guten Tag Liebe Community,
das gleich genannte Problem habe ich nicht selbst, sondern ich habe mich dieses wirklich nur gefragt, da ich hier selbst eine Parfüm-Packung liegen habe, wo auf der Packung ein Barcode ist, aber nicht auf dem Parfüm selbst:
Ein Verkäufer verkauft ein originales-Parfüm und der Käufer meldet sich Tage später, dass es sich um dieses um ein nicht echtes/gefälschtes Produkt handelt. Der Käufer sendet dieses zurück und der Verkäufer nimmt wahr, dass es sich um das rückgesandte Parfüm nicht um seine, sondern um eine Fälschung handelt, die nie von ihm selbst verkauft wurde. Der Käufer hat somit absichtlich ein gefälschtes/nicht echtes Produkt versandt.
Wie könnte ein solcher Verkäufer vorgehen, um den Käufer im Moment zu stellen und zu beweisen, dass dieses gefälschte Produkt vom Käufer absichtlich so zurückgeschickt wurde, um als Beispiel sein Geld zurückzuverlangen und dennoch das wahre originale Parfüm zu behalten.
Ebenfalls stellte ich mir die Frage, wie ein Verkäufer allgemein gegen solche Leute vorgehen könnte? Der Verkäufer eines Parfüm Produktes hätte ja eigentlich gar keine Möglichkeit zu beweisen, dass dieser eines wirklich originales Parfüm Produkt verkauft hat. Einen Barcode gibt es nur auf der Verpackung, nicht auf dem Parfüm selbst. Der Verkäufer könnte nicht beweisen, daas das verkaufte Produkt immer versiegelt war bis zum Verkauf.
Danke für eure Hilfe bei meinen Fragen
2 Antworten
...und der Käufer meldet sich Tage später, dass es sich um dieses um ein nicht echtes/gefälschtes Produkt handelt.
Ich gehe mal von einem Kauf von Privat an Privat aus, richtig?
Dann ist der Käufer in der Nachweispflicht, dass er genau dieses Parfüm von genau diesem Verkäufer gekauft hat und dass es sich definitiv um eine Fälschung handelt.
Der Käufer sendet dieses zurück und der Verkäufer nimmt wahr, dass es sich um das rückgesandte Parfüm nicht um seine, sondern um eine Fälschung handelt, die nie von ihm selbst verkauft wurde.
Dann teilt er das dem Käufer mit und erstattet nicht einen einzigen Cent, gleichzeitig kündigt er Strafanzeige wegen Betrugs an und zieht das dann auch durch.
Wo also ist das Problem?
Sorry, aber Deine Spekulationen sind mir zu weit hergeholt.
Schau einfach ins BGB, wer hier der Nachweispflicht ist, wenn er meint einen Anspruch stellen zu müssen.
Ich gehe mal von einem Kauf von Privat an Privat aus, richtig?
Da es nur ein Beispiel ist kannst du bei deinen Annahmen gerne entscheiden wie es sein soll, entweder Privat oder Geschäftlich ist mir nicht wichtig. Es interessiert mich nur wirklich sehr wie man so einen Betrügerischen Käufer stellen könnte ohne das dieser so leicht davonkommt.
Dann teilt er das dem Käufer mit und erstattet nicht einen einzigen Cent, gleichzeitig kündigt er Strafanzeige wegen Betrugs an und zieht das dann auch durch.
Wo also ist das Problem?
Achso ok, das es so einfach wäre hätte ich jetzt nicht gedacht. Ich hatte jetzt mega die Komplexen Gedanken wo ich so viel nachgedacht hatte das ich keine Lösung fand. Deine Lösung klingt einfach und Plausibel. Danke für die Antwort.
Strafanzeige wegen Betrugversuchs stellen und natürlich den Kaufpreis nicht erstatten.
Würde eine Strafanzeige nicht eingestellt werden wegen Mangelnder Beweise? Oder wie gebe es eine Möglichkeit Beweise hierbei zu finden, um den Käufer wirklich richtig zu beschuldigen.
Edit zu meinen gerade verfassten Text: Wenn der Verkäufer selbst Beweisen würde das der Verkäufer der es an den jetzigen Verkäufer verkauft hat, der wirkliche Verkäufer des Produktes ist, würde man dann nicht einfach die Schuld auf jemand anderen abwelsen? Immerhin kommt der Käufer der absichtlich das Produkt verfälscht hat und ein nicht echtes rein getan hat mit davon. Somit kommt er selbst doch immernoch von der ganzen Sache raus ohne Konsequenzen?