Habe bei ebay Kleinanz. unwissentlich einen gefälschten Schuh verkauft. Käufer hat diesen nach Erstattung gebraucht zurück gesendet und möchte mich anzeigen?

4 Antworten

Ich meinte dies sei eine Frechtheit. 

Ja, ist eine Frechheit, dass Du Fakes verkaufst. Ansonsten wird die Anzeige strafrechtlich ins Leere laufen. Zivilrechtlich könnte es sein, dass er Dich auf Lieferung verklagt.

Mit dem "gebraucht" ist das eine schwierige Sache. Kommt darauf an, wie "gebraucht" der Schuh ist. Da könntest Du dann gemessen am Wert des Fake-Schuhs und der Zeit, in der der Schuh gebraucht wurde bzw. der Abnutzung eine Entschädigung fordern. Die dürfte im einstelligen Bereich liegen.

Phil88523 
Fragesteller
 21.07.2022, 18:40

Das war meine erste impulsive Reaktion, vielleicht etwas unangebracht ja. Dennoch ist es auch nicht die feine Art, zu behaupten die Schuhe seien neu und diese werden dann mit schwarzer Sohle zurückgesendet.

Die Anzeige läuft strafrechtlich ins leere weil er den Schuh nicht mehr hat und ich das Geld bereits erstattet habe ?. (keine Beweise, dass es sich um einen Fake handelt). Oder warum wird die ins leere laufen? Würde die Polizei überhaupt ermitteln, wenn der volle Kaufpreis bereits erstattet wurde und es ohne die Schuhe gar keinen Beweis gibt?

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Phil88523 
Fragesteller
 21.07.2022, 18:44
@Phil88523

achja und danke schonmal für die Einschätzung

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tinalisatina  22.07.2022, 08:06
@Phil88523

Deshalb schrieb ich ja:

Ansonsten wird die Anzeige strafrechtlich ins Leere laufen. Zivilrechtlich könnte es sein, dass er Dich auf Lieferung verklagt.
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HansWurst45  21.07.2022, 19:14

Der Käufer kann nicht mehr auf Nachbesserung durch Lieferung eines echten Produktes klagen, da er bereits die Rückabwicklung akzeptiert hat.

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tinalisatina  22.07.2022, 08:08
@HansWurst45

Hm, so eindeutig geht das nicht hervor aus der Geschichte. Vor allem, da man (ich) davon ausgehe, dass auch der Käufer mit den rechtlichen Möglichkeiten nicht vertraut ist.

Aber wahrscheinlich hast du Recht, der wollte nur sein Geld zurückhaben.

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Anzeigen kann er dich immer, wenn dir aber keine persönliche Schuld nachgewiesen wird, passiert dir nichts. Wahrscheinlich würdest du als erstes um eine Stellungnahme gebeten und wenn du glaubhaft machen kannst, dass du nicht professionell mit gefälschten Markenprodukten handelst und vor dem Verkauf dieser Schuhe nicht wusstest, dass sie gefälscht sind, wird wahrscheinlich noch nicht mal ein Verfahren eröffnet.

Du wirst glaubwürdiger, wenn du jetzt, nachdem du Kenntnis von dem Fake hast, den, anzeigst, der dir die Raubkopien verkauft hat.

Dazu dass der Schuh jetzt gebraucht ist, kann man nur sagen, dass dir der Käufer, der den Schuh zurückgesendet hat natürlich den Schaden, der durch die Abnutzung entstanden ist bezahlen muss. Da der Schuh aber eine Illegale Kopie ist, dürfte der bei null liegen, da der Schuh nichts wert ist und als Raubkopie vernichtet werden muss, sobald er nicht mehr als Beweismittel benötigt wird.

tinalisatina  22.07.2022, 08:10
und als Raubkopie vernichtet werden muss,

Dazu gäbe es keine Rechtsgrundlage.

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HansWurst45  22.07.2022, 18:46
@tinalisatina

OK ok - tausche das Wort 'Raubkopie' gegen das Wort 'Markenpiraterie' und google mal nach "Markenpiraterie vereinfachtes Vernichtungsverfahren"

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tinalisatina  22.07.2022, 20:51
@HansWurst45

Nein, muss ich nicht. Da in Deutschland weder der Besitz noch der private Verkauf von Fakes verboten sind. Und hier geht es wohl um einen privaten Verkauf. Bei Deinem google-Vorschlag geht es nur um gewerblichen Handel oder direkte Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern.

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Ich meinte zu ihm dies sei eine Frechheit die Schuhe mit schwarzer Sohle zurückzusenden.

Du bist ja lustig.

Was hättest Du getan, wenn der Käufer ein Paar echte Schuhe eingefordert oder sogar eingeklagt hätte?

Die hättest Du dann nämlich liefern müssen, und zwar ohne Wenn und Aber.

Also sei froh und dankbar, wenn Du derart glimpflich aus der Sache rauskommst.

Und ja, natürlich könnte der Käufer immer noch Anzeige erstatten.

Phil88523 
Fragesteller
 21.07.2022, 18:42

Was soll er anzeigen? Was wären die Beweise und was die Konsequenzen? Eigentlich ist der Kauf doch bereits rückabgewickelt oder?

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Ratefuchs007  21.07.2022, 18:46
@Phil88523

Du weißt doch gar nicht, ob er den Kauf und vor allem die Schuhe nicht gründlich dokumentiert hat, z.B. durch belastbare Zeugen, Detailfotos o.ä.

Auch Dein Eingeständnis wäre vor Gericht zu werten.

Und eine Rückabwicklung macht eine Straftat ja auch nicht ungeschehen, von seinen zivilrechtlichen Ansprüchen gar nicht zu reden.

Sei Dir also nicht allzu sicher, dass da nicht noch was nachkommt, könnte teuer für Dich werden.

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Phil88523 
Fragesteller
 21.07.2022, 18:55
@Ratefuchs007

Ich habe nichts eingestanden, ich habe einfach gemeint er kann die Schuhe zurücksenden. Ich bin mir bis jetzt nicht zu 100% sicher, dass es sich tatsächlich um fakes handelt. Eine Begründung für die Annahme gab es mir gegenüber leider nie. Und Dokumentiert wurde da 100% sicher nichts. Wir waren uns ja einig und das Geld wurde bereits vor dem Rückversand von mir vollständig erstattet wie vom Käufer gewünscht. Ein belastbarer Zeuge ist wohl eher kein Sachverständiger oder kein Markenexperte.

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Du hast etwas falsches gesendet. Du solltest den Schuh zurück nehmen wie er ist und froh sein, dass der Käufer dich nicht gleich mal angezeigt hat.

Phil88523 
Fragesteller
 21.07.2022, 18:43

Den Schuh habe ich bereits zurückgenommen und das Geld wurde auch bereits erstattet, hierum ging es nicht bei meinem Post.

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