Verhalten von Ärzten bei einem gescheiterten Suizid?
Hallo zusammen,
ich musste leider meinen Bruder zum zweiten Mal aus dem Krankenhaus abholen, da dieser versucht hat sich das Leben zu nehmen. Ich konnte ihn einfach mitnehmen und es scheinen auch keine weiteren Konsequenzen zu folgen. Also warten wir buchstäblich darauf, dass er es wieder versucht. Ist das normal? Muss ihm nicht geholfen werden?
Ich hätte eigentlich erwartet, dass er dort "festgehalten" wird und er in psychiatrische Behandlung o.ä. kommt. Natürlich versuchen wir auch alle mit ihm zu sprechen aber er weigert sich dies mit uns zu tun. Was sollen wir machen?
VIele Grüße
Ist dein Bruder volljährig?
Ja, er ist ende 20
6 Antworten
Geht mit Ihm zu einem Psychiater (Arzt)....ambulant. Evtl. braucht ihr eine Überweisung vom Hausarzt.
Zusätzlich Termine bei einem Psychologen / Psychotherapeut besorgen, herumtelefonieren...ihn auf die Warteliste setzen lassen oder die Dringlichkeit verdeutlichen, dass er zeitnah Hilfe braucht.
Eventuell kann ihm der Hausarzt medikamentös helfen. Erstmal...damit er über die Runden kommt ohne einen neuen Versuch zu unternehmen.
Kennt ihr / man....die Ursache / Auslöser für seine Probleme?
Ja klar, er muss dem natürlich zustimmen. Aber man kann ihn ja dabei unterstützen oder etwas in die Wege leiten.....ihn etwas *an die Hand nehmen*.
Versuchen...jedenfalls. ER muss es natürlich auch wollen.
Wenn einem alles hoffnungslos erscheint, dass man sich umbringen will, ist man unter Umständen dankbar für Hilfe....oder zieht sich die Decke über den Kopf und lässt niemanden an sich heran.
Ich spreche aus eigener Erfahrung da ich das alles genau durch hab.
wenn er den Ärzten versichert das er nicht mehr gefährdet ist machen sie leider oft den Fehler und entlassen dich dann. Was meiner Meinung nach echt schlecht ist da das immer meistens gelogen ist. Normalerweise wenn das noch öfters passieren sollte oder eigentlich jetzt schon sollte er einen richterlichen Beschluss bekommen für die psychiatrie.
Das kann man aus der Ferne nicht sicher bewerten, ob das Verhalten ok ist.
Prinzipiell ist es nicht strafbar oder verboten, sich das Leben nehmen zu wollen. Damit gibt es auch keinen Grund, dass man jemanden, der es versucht, hinterher irgendwie festhält.
Allerdings gibt es Probleme immer dann, wenn der Patient aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung suizidal wird. Denn dann muss man ja unterstellen, dass wenn die Krankheit vernünftig behandelt wäre, dieser Mensch sich das Leben nicht mehr nehmen möchte. Entsprechend wird normalerweise bei Suzidenten eine psychiatrische Begutachtung durchgeführt um zu erkennen, ob eventuell eine behandlungsbedürftige psychische Krankheit vorliegt. Ist es der Fall, geht der Patient notfalls mit einem richterlichen Beschluss in die Psychiatrie. Ist dies allerdings nicht der Fall, gibt es dazu keinen Grund und der Patient kann gehen.
Jetzt wissen wir natürlich nicht, ob eine solche Konsultation bei deinem Bruder stattgefunden hat oder ob diese in der Vergangenheit schon mal stattgefunden hat und dort darauf erkannt wurde, dass er psychisch nicht erkrankt ist.
Was auch immer nun ein psychiatrischer Begutachtung schon erfolgt ist, die Ärzte waren augenscheinlich der Ansicht, dass keine weitere Gefahr für einen Suizid besteht, zumindest nicht akut. Damit liegt es in der Verantwortung deines Bruders selbst, sich um seine eventuelle psychische Behandlung zu kümmern. Wenn er das nicht will, ist das ein gutes Recht und man kann wenig dagegen tun. Ich kann allerdings sehr gut verstehen, dass das als Familie total unbefriedigend ist. Und tatsächlich seid ihr es als Familie vermutlich am ehesten, die ihn umstimmen können. Wenn ihr ihn also überredet bekommt, wäre ein Besuch in einer psychiatrischen Ambulanz sicherlich anzuraten, damit dort beurteilt werden kann, ob und wenn ja in welchem Umfang eine Therapie für ihn sinnvoll ist.
wenn er die behandlung verweigert können Ärzte in dem punkt nicht viel machen, er hat das Recht sich selbst zu töten
nein das stimmt nicht. Es geht nichtmehr um Verweigern denn man würde einen Beschluss bekommen. Er hat nicht das Recht sich zu töten
doch das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu klar geäußert es besteht ein Recht auf ein selbstbestimmtes Ende - und das schon vor ein paar Jahren
Achso wenn du das so meinst. Ich musste nach jedem Versuch in der Klinik bleiben und bekam ein Beschluss aber okey
Stell' mal folgende Überlegung an:
Ist dein Bruder saudämlich Richtung geistige Behinderung? Wenn ja nein: wie kann es ihm mehrfach misslingen, sich zu töten? Das haben schon weniger intelligente Menschen hin bekommen, oder?
Dieselbe Überlegung stellen auch Psychiater an.
Irgendwann merken sie mal, dass einer sich gar nicht umbringen will. Sondern die Morddrohung nur benutzt, um sich von anderen etwas zu erpressen. Etwa Mitleid oder was auch immer.
Damit ihm das nicht gelingt, wird die ganze Behandlung immer kürzer und unspektakulärer. Er soll mit Erpressung nicht das bekommen, was er will. Damit sie sich für ihn nicht als erfolgreich darstellt und er es damit immer weiter treibt.
Je weiter es treibt, des kürzer bleibt er. Irgendwann werden die Behandlungen in der Klapse so kurz, wie es gerade dauert, die Papiere auszufüllen. Und dann wird er direkt wieder entlassen.
Für andere Profis bekommt er noch eine spezielle Diagnose, die ihnen signalisiert, dass er die Selbstmörderei nur simuliert.
Das beste, was andere für solche Leute tun können, ist, ihnen Zuwendung zu geben, wenn sie sie gerade NICHT erpresst haben. Und Zuwendung zu verweigern, wenn sie es mit der Erpressungsmasche versuchen.
Wäre so ungefähr dasselbe, was der Apparat macht, beobachtest du ja gerade.
das könnte der bruder alles machen aber weder der fs noch die restliche famiie