Verbandskasten abgelaufen - ist das erlaubt oder nicht?

2 Antworten

§ 35h Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 206.2 BKat

das ist die Gesetzesgrundlage.

Dort wird geregelt, das der Verbandskasten haltbar sein muss: Normblatt DIN 13 164

Ein Verstoß dagegen in einem PKW kostet unglaubliche 5 EUR Verwarngeld.

Einen Verbandskasten kann man in einer Aptheke auffüllen oder aktualisieren lassen ein Neuer kostet ca 10 Euro und der alte wird gern beim DRK für Schulungen oder Tierheimen weiterer Sinnvoller Verwendung zugeführt.