Darf die Polizei einem geparktem PKW eine Anzeige wegen abgelaufenem "Pickerl" geben? (Österreich)?
Das KFZ war vor meiner Wohnung geparkt. Als ich heute früh am Fahrzeug vorbei gehe, sehen ich einen Zettel in der Windschutzscheibe, mit dem Hinweis dass eine polizeiliche Anzeige geschrieben wird, wegen des abgelaufenem "Pickerl". Darf die Polizei das, das Fahrzeug war nicht in Betrieb und das Pickerl wird in einer Woche gemacht.
DANKE für Eure Infos,
Mfg
4 Antworten
Es ist verboten, Fahrzeuge ohne gültiges Pickerl (Paragraph 57a-Überprüfung) auf öffentlichen Verkehrsflächen abzustellen. Genauso wie ohne Kennzeichen.
Also ja. Ich denke, man will damit verhindern, dass der ohnehin knappe Parkraum durch Autoleichen verstellt wird.
Man darf das Pickerl maximal 4 Monate überziehen, danach ist es ungültig und daran ändert sich auch nichts, wenn man schon einen Termin für die nächste Überprüfung ausgemacht hat.
Wenn das Auto nicht auf Privatgrund geparkt war... Ja.
Bei uns in Deutschland darf ohne gar nicht geparkt werden, ich fürchte, bei Dir auch nicht.
Wenn es abgelaufen ist, ja.
Liegt die Frist in Österreich nicht recht hoch mit 4 Monaten in dem es keine Strafe gibt ?
Es kann zwar keine Schäden verursachen, ändert aber nichts an der Tatsache dass das Pickerl schon seit mind. 4 Monaten abgelaufen ist. Das liegt in der Pflicht des Halters sich rechtzeitig zu kümmern.
Ja es war über 4 Monate. Danke für die Info, das war mir nicht bewusst. Mir war nicht klar, dass ein geparktes Fahrzeug schaden durch Fahrzeugmängel verursachen kann. Das KFZ ist 3 Jahre alt. Wieder etwas gelernt.