Darf die Polizei einem geparktem PKW eine Anzeige wegen abgelaufenem "Pickerl" geben? (Österreich)?

4 Antworten

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Es ist verboten, Fahrzeuge ohne gültiges Pickerl (Paragraph 57a-Überprüfung) auf öffentlichen Verkehrsflächen abzustellen. Genauso wie ohne Kennzeichen.

Also ja. Ich denke, man will damit verhindern, dass der ohnehin knappe Parkraum durch Autoleichen verstellt wird.

Man darf das Pickerl maximal 4 Monate überziehen, danach ist es ungültig und daran ändert sich auch nichts, wenn man schon einen Termin für die nächste Überprüfung ausgemacht hat.

Bei uns in Deutschland darf ohne gar nicht geparkt werden, ich fürchte, bei Dir auch nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn es abgelaufen ist, ja.

Liegt die Frist in Österreich nicht recht hoch mit 4 Monaten in dem es keine Strafe gibt ?


Xaxoon 
Beitragsersteller
 14.10.2021, 16:35

Ja es war über 4 Monate. Danke für die Info, das war mir nicht bewusst. Mir war nicht klar, dass ein geparktes Fahrzeug schaden durch Fahrzeugmängel verursachen kann. Das KFZ ist 3 Jahre alt. Wieder etwas gelernt.

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Antitroll1234  14.10.2021, 16:38
@Xaxoon

Es kann zwar keine Schäden verursachen, ändert aber nichts an der Tatsache dass das Pickerl schon seit mind. 4 Monaten abgelaufen ist. Das liegt in der Pflicht des Halters sich rechtzeitig zu kümmern.

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Wenn das Auto nicht auf Privatgrund geparkt war... Ja.