Urteil über austreten des Islams?

4 Antworten

Ja. Auf Austritt aus dem Islam steht laut Scharia die Todesstrafe. Das bestätigte die Al-Azhar-Hochschule, die höchste Autorität des Islams:

"Da er (der Austretende) vom Islam abgefallen ist, wird er zur Reue aufgefordert. Zeigt er keine Reue, wird er islamrechtlich getötet.

Was seine Kinder betrifft, so sind sie minderjährige Muslime. Nach ihrer Volljährigkeit, wenn sie im Islam verbleiben, sind sie Muslime. Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet.

Und Gott der Allerhöchste weiß es am besten."


OttoKnapp  10.03.2024, 18:17

Du hast da studiert?

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Nordlicht979  10.03.2024, 18:43

Füge am besten eine Quellenangabe hinzu.

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Töten von Apostaten

Zunächst hier aus Sahih als-Bukhari und Sahih Muslim (Sahih = gesund/authentisch) also gleich beiden vertrauenswürdigsten Sammlungen der Sunniten:

(Sunniten = 80% aller Muslime der Welt)

Sahih Muslim 3175
Sahih al-Bukhari 6878
Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass es nichts anbetungswürdigeres gibt außer Allah, und dass ich der Gesandte Allahs bin, darf nicht vergossen werden, außer in einem von drei Fällen:
Im Fall der Unzucht durch einen, der geheiratet hat,
im Fall der Widervergeltung für Mord
und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.

Oder hier:

Sahih al-Bukhari 3017
Sahih al-Bukhari, Buch 56, Hadith 226
Sahih al-Bukhari Vol. 4, Buch 52, Hadith 260
"...Ohne Zweifel hätte ich sie getötet, denn der Prophet sagte:
"Wenn jemand (ein Muslim) seine Religion ablegt, töte ihn."

Aber auch in anderen Sammlungen der Sunniten findet man dies:

Sahih An-Nasa’i, Band 3 Seite 92 Hadith 4074
Al-Hasan berichtete, dass der Prophet Muhammad (s.) sagte:
„Wer seine Religion änderte, den tötet!“
Muhammad Nasir-ud-Din Al-Albani schreibt: „Authentisch (Sahih)“

Diese "authentische Sunna" führte zu diesen Fatwas (Fatwa = islamisches Rechtsurteil) des Gelehrtengremiums der Azhar, direkt aus dem "Haus des Rechtsurteils" wie es sich selbst nennt.

(Azhar = eine islamische Institution von internationalem Rang in Ägypten, einem islamischen Land, einer nannte es mal "den Vatikan des Islam")

Urteil des Fatwa-Ausschusses der Azhar über die Tötung von Apostaten
Frage:
Ein Mann muslimischen Glaubens heiratete eine Frau christlichen Glaubens. In Übereinstimmung der Eheleute trat der genannte Muslim in die christliche Religion ein und schloss sich dem christlichen Glauben an.
Antwort:
Da er vom Islam abgefallen ist, wird er zur Reue aufgefordert. Zeigt er keine Reue, wird er islamrechtlich getötet.
Was seine Kinder betrifft, so sind sie minderjährige Muslime. Nach ihrer Volljährigkeit, wenn sie im Islam verbleiben, sind sie Muslime. Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet. Und Gott der Allerhöchste weiß es am besten.
al-Azhar. Fatwa-Ausschuss, (unleserliche Unterschrift): Der Vorsitzende des Fatwa-Ausschusses in der Azhar.
https://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam

Bild zum Beitrag

Darum schaue man auch auf eine weitere Fatwa der Azhar, diese wird kritisiert von der IGFM:

"Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte IGFM" zitiert:
Fatwa des staatlichen Rechtsgutachtergremiums Ägyptens zum Abfall vom Islam
[...]
Das hier wiedergegebene Gutachten gibt die klassische Lehrmeinung wieder, die von namhaften Gelehrten nach wie vor vertreten wird.
Eine der sunnitischen Rechtsschulen, die Malikiten, sowie die schiitischen Rechtsschulen vertreten die Auffassung, dass männliche Apostaten getötet werden müssten, weibliche Apostaten jedoch “nur” lebenslang eingesperrt und täglich zu den fünf Gebetszeiten ausgepeitscht werden müssten.
Nummer des Rechtsgutachtens: 20027
Datum des Rechtsgutachtens: 26.07.2004
Die weltliche Strafe [für den Abfall vom Islam] wurde von Allahs Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, in der authentischen Überlieferung [arab. Hadith Sahih] bei al-Bukhari und Muslim vorgeschrieben:
,Wer seine Religion [den Islam] wechselt, den tötet.’
Wer auf seinen Abfall vom Islam beharrt, wird getötet. Es spielt keine Rolle, ob dieser ein Mann oder eine Frau ist. Abu Hanifa sagte: ,Ich töte keine Frau, die vom Islam abfällt’. Jedoch hat Allahs Prophet, Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, eine Frau, Um Ruman, wegen des Abfalls vom Islam getötet.
[...]
Bezüglich der Frage, ob ein Abgefallener vom Islam sofort oder nach drei Tagen getötet werden muss, sind sich die muslimischen Rechtsgelehrten nicht einig. Dabei gibt es zwei Meinungen: Eine Gruppe ist für die sofortige Tötung der Abgefallenen, so dass Allah sein Recht [gegen den Abgefallenen] sofort einfordert. Die andere Gruppe verleiht den Abgefallenen eine dreitägige Frist, in der Hoffnung, dass diese zum Islam zurückkehren werden.
Es kann nicht behauptet werden, dass die Hinrichtung der vom Islam Abgefallenen gegen die Glaubensfreiheit gerichtet sei. Denn oft ist ein Abgefallener bereits mit der Absicht zum Islam übergetreten, ihn mit seinem späteren Abfall zu beschädigen.”
(...)
Die Tötung [des Abgefallenen vom Islam] wird mit einem Schwert vollzogen.
Ibn Sarij, einer der Weggefährten des ash-Shafii, sagte: ,Er wird mit Holzknüppeln getötet.’
Denn die Tötung mit dem Holzknüppel ist langsamer als die Tötung mit dem Schwert.
Dies [die langsame Tötung] könnte ihm ermöglichen [bevor er stirbt], zum Islam zurückzukehren.
https://www.igfm.de/aegyptische-fatwa-apostasie/

https://www.youtube.com/watch?v=eU-p3Fsem2M

Pierre Vogel zur Todesstrafe von Apostaten:
ab 0:25 "diese Strafe gilt nur in islamischen Staaten"
ab 0:55 zitiert er Hadithe (beide übrigends aus Bukhari) nach denen Apostaten getötet werden dürfen bzw sogar sollen
ab 1:55 "auch die Sahaba haben es so praktiziert"
ab 3:00 "Kein Zwang im Glauben" greift nur beim BEITRITT zum Islam - beim AUSTRITT gilt dieser Vers nicht
ab 3:20 "das ist zum Schutz des islamischen Systems"
ab 3:55 "im Islam ist die Religion am meisten Wert, mehr als das Leben"
ab 4:11 "es geht darum, die Religion zu schützen"
ab 4:30 "diese Strafe ist nicht dazu gedacht, Menschen zum Islam zu zwingen - diese Strafe ist dafür gedacht, die Religion zu schützen"
ab 7:40 zitiert er aus der Bibel, daß es auch dort so ist, denn der Abfall vom Glauben ist schlimmer ist als Mord, weil es den Menschen zur ewigen Verdammnis bringt
ab 8:50 "ich habe nicht genug Wissen um Gelehrte zu widerlegen, und da gibt es einen Konsens der Gelehrten, daß derjenige der vom Islam abfällt, getötet wird - außer sein Tod habe einen größeren Schaden für die Gesellschaft als daß er am Leben bleibt"
ab 9:20 "dieser Vers meint, daß es nicht erlaubt ist, jemanden dazu zu zwingen, der nie ein Muslim gewesen ist, den Islam anzunehmen, aber wenn jemand vom Islam abfällt, dann gibt es die Todesstrafe - und damit ist nicht gemeint, ihn wieder dazu zu zwingen wieder den Islam anzunehmen, sondern dies ist als Strafe gemeint und zum Schutz der Gesellschaft"
 - (Islam, Gott, Muslime)
Erstens:
Der Murtad ist derjenige, der vom Islam zum Unglauben ausgetreten ist, entweder in Wort, in Tat, im Unterlassen oder im Glauben.
Nicht jeder, der im Unglauben fällt, wird zum ungläubigen Murtad. Es gibt also Entschuldigungsgründe, durch die der Muslim entschuldigt ist und man nicht auf ihn mit dem Unglauben urteilen darf. Dazu gehören Unwissenheit, Falschinterpretationen, Zwang und Fehler.
Sie die Frage Nr. 14231.
Es gibt einige Arten der Ridda (Abtrünnigkeit), durch welche die Person nicht entschuldigt wird, wie wenn man Allah, erhaben sei Er, oder Seinen Gesandten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, beleidigt oder den Atheismus zu erlauben, da sich sowohl die Allgemeinheit, als auch die Elite, darüber einig ist, dass dies Unglaube und Ridda vom Islam ist. Wer etwas davon tut und nicht reuig zurückkehrt, der ist ein Murtad.
Zweitens:
Wenn von einer Person mit Gewissheit dessen Ridda festgestellt wird, und sie zur Verwandtschaft gehört, soll sie folgendermaßen behandelt werden:
1. Es ist Pflicht, dass man sich von ihrem Unglauben und ihrer Ridda lossagt.
2. Es ist verboten sich mit dieser Person anzufreunden und sie zu lieben.
3. Es ist Pflicht ihr einen guten Rat zu geben und sie zu Allah, erhaben sei Er, einzuladen.
4. Es ist erlaubt ihn zu besuchen, mit ihm zu sprechen, sich mit ihn hinzusetzen, mit dem Ziel ihn (zum Islam) einzuladen und danach zu streben ihn rechtzuleiten, für den, der dafür geeignet ist.
5. Es ist erlaubt die Verbindung zu ihm mit Geschenken etc. aufrecht zu halten, um ihm so die Reue und Rechtleitung lieb zu machen.
6. Ihn zu verlassen und mit ihm zu brechen, wenn er auf seinen Irrweg beharrt, speziell wenn der Nutzen im Verlassen liegt, um so sein Übel aufzudecken, oder die restlichen Verwandten davor abzuhalten ihm zu folgen.
Fazit ist, dass du wissen sollst, dass Allah diesen Murtad hasst und mit ihm unzufrieden ist. […] Ihn zu Allah, erhaben sei Er, einzuladen, und danach zu streben die Schöpfung rechtzuleiten, gehört zu den gewaltigsten Taten und schönsten Eigenschaften. Somit bleibt die Behandlung auf diese zwei Grundlagen bestehen: Den Kafir, aufgrund seiner Religion, zu hassen und ihn (zu Allah) einzuladen und zu versuchen ihn aus seinem Unglauben zu retten.
Siehe für den Nutzen: Die Frage Nr. 91665, Nr. 95588 und Nr. 11266.
Und Allah weiß es am besten.
https://islamqa.info/ge/answers/169985/die-art-und-weise-im-umgang-mit-einem-verwandten-murtad
Selbst in Fällen, in denen der Abfall vom Islam keine strafrechtlichen Konsequenzen hat, drohen in einigen islamischen Ländern zivilrechtliche Folgen, die dort mit dem klassischen islamischen Recht begründet werden. Strafen können sein:
die Ehe zwischen dem Apostaten und dem muslimischen Ehepartner wird aufgelöst (z. B. Nasr Hamid Abu Zaid),
die gemeinsamen Kinder bleiben Muslime und sind vom muslimischen Elternteil zu erziehen,
erbrechtliche Ansprüche eines Apostaten/einer Apostatin sind islamrechtlich erloschen,
das Vermögen des Apostaten wird vom Staat eingezogen.
Im Jemen und Iran sowie in Saudi-ArabienKatarPakistanAfghanistanSomalia und in Mauretanien (StGB aus dem Jahre 1984, Art. 306) kann Abfall vom Islam noch heute mit dem Tode bestraft werden, und es werden vereinzelt auch Hinrichtungen durchgeführt, so etwa im Jahre 2000 bei einem somalischen Staatsbürger. Daneben können Atheisten in MalaysiaNigeria, den Vereinigten Arabischen Emiraten und auf den Malediven zum Tode verurteilt werden.[69]
https://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam
Woher ich das weiß:Recherche

JA, passiert!

...aber nicht immer!

Du kannst auch Glück haben!

Die Wahrscheinlichkeit, NICHT getötet zu werden steigt, wenn Du es niemandem sagst, dass Du raus bist aus dem Islam!