Urlaubsabgeltung...wieviel Euro stehen mir zu?

2 Antworten

ich arbeite 10 Stunden die Woche an 2 Tagen

Dann stehen dir gesetzlich 8 bezahlte Urlaubstage im Jahr zu. Wenn du im Maerz 2021 dort angefangen hast, sind das fuer die Jahre 2021, 2022 und 2023 zusammen 24 Tage (das Arbeitsverhaeltnis hat auch schon im Jahr 2021 laenger als 6 Monate bestanden). Solltest du jedoch im Jahr 2021 schon von einem vorherigen Arbeitgeber Urlaub fuer 2021 erhalten oder ausbezahlt bekommen haben, ist dieser auf den Anspruch fuer 2021 anzurechnen.

Beim Jahr 2024 kommt es darauf an, ob das Arbeitsverhaeltnis vor dem 1. Juli oder nach dem 30. Juni enden wird. Endet es nach dem 30. Juni, also fruehestens am 1. Juli, besteht auch fuer dieses Jahr der volle Jahresanspruch von 8 Tagen. Endet es aber vor dem 1. Juli, also spatestens am 30. Juni, sind es nur 1/12 des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhaeltnis in diesem Jahr bestanden hat (angebrochene Monate fallen unter den Tisch).

Da es sich um einen aktuell bestehenden Urlaubsanspruch handelt, ist fuer die Berechnung der Abgeltung auch der aktuell gezahlte Lohn heranzuziehen. 1 Urlaubstag scheint bei dir 5 Arbeitsstunden zu entsprechen.

Moeglicherweise wirst du den Anspruch aber nur auf dem Klageweg durchsetzen koennen. Dann denke daran, dass in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht jede Partei ihre eigenen Kosten unabhaengig vom Ausgang des Verfahrens selbst traegt. Nimmst du dir also einen Anwalt, musst du den auch dann selbst bezahlen, wenn du das Verfahren gewinnst.


cregans 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 11:14

Hallo caveman, vielen dank für deine Antwort. Mir ist da ein kleiner Fehler unterlaufen: Mein Arbeitsverhältnis begann am 20.6.22 und endet nun am 1.7.24

sind das dann 8 für 22, weil ich 22 schon 6 Monate dort gearbeitet habe, 8 für 23 und 8 für 24 weil ich in der zweiten Hälfte des Jahres kündige? hoffe ich habe das so richtig verstanden, das wären dann 24 Urlaubstage ?

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DerCaveman  28.06.2024, 11:19
@cregans
Mein Arbeitsverhältnis begann am 20.6.22 und endet nun am 1.7.24

Endet es tatsaechlich am 1.7. und nicht bereits am 30.6.? Wie geht das? Aufhebungsvertrag oder hast du tatsaechlicih eine Kuendigungsfrist, die eine Kuendigung zum Monatsersten zulaesst?

Fuer 2022 bleibt es bei den vollen 8 Tagen (ggf. unter Anrechnung des von einem vorherigen Arbeitgeber bereits fuer 2022 gewaehrten oder ausbezahlten Urlaubs).

Fuer 2024 kommt es darauf an, ob das Arbeitsverhaeltnis tatsaechlich erst am 1. Juli endet (letzter Arbeitstag). Dann sind es auch fuer 2024 die vollen 8 Tage. Endet es aber doch schon am 30.6., sind es nur 4 Tage.

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cregans 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 18:50
@DerCaveman

Ich werde am 1.7 fristlos kündigen.

Des Weiteren: Ich habe gelesen, dass eine Lohnklage beim Arbeitsgericht keinen Anwalt vorraussetzt was die Kosten für eine Klage ja erheblich drücken würde..gibt es andere Möglichkeiten mein Recht durchzusetzen, ggf. Hilfsgruppen für Arbeitnehmer, die einen bei einer Klage unterstützen ?

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Der einzige Urlaub der dir noch zusteht ist von diesem Jahr, der andere ist verfallen und da hast du selbst Schuld


DerCaveman  28.06.2024, 01:39

Noe, Urlaubsansprueche verfallen nur, wenn der Arbeitgeber nachweislich auf den bevorstehenden Verfallstermin hingewiesen und der Arbeitnehmer dann trotzdem keinen Urlaub beantragt hat. Das ist hier aber offensichtlich nicht geschehen.

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cregans 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 23:37

Das ist tatsächlich nicht wahr. Nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs verfällt Urlaub nur noch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf den drohenden Verfall aufmerksam gemacht hat.https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/eugh-zur-verjaehrung-von-urlaubsanspruechen_218_575748.html
Mein AG hat mich nie darauf hingewiesen, dementsprechend keine Verjährung.

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Schubert610  27.06.2024, 23:42
@cregans

du hättest ihn einfach einreichen sollen, der Urlaub ist weg.

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cregans 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 23:53
@Schubert610

Nein ist er nicht, lies doch das Urteil durch. Du kannst doch lesen?

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