Darf mein bereits genehmigter Urlaub gestrichen werden?

3 Antworten

Wenn der Urlaub genehmigt ist, kann er grundsätzlich nicht widerrufen werden - das wäre nur in einem Notfall möglich --> Personalmangel ist kein Notfall.

Es ist aber darauf zu achten, daß Du nicht einfach Urlaub machen kannst, wenn diese "Rücknahme" durch den ArbG erfolgt ist - dann mußt Du eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken - ansonsten gilt die Abwesenheit als unentschuldigtes Fehlen.

Man kann Dich höchstens bitten, den Urlaub zu verschieben - entstehen Dir dabei Kosten (z. B. Stornierung eines Urlaubs) muß der ArbG diese Kosten übernehmen.

Dein Chef kann einen genehmigten Urlaub nur in dringendsten Notfällen noch ablehnen, gazu muss er aber trifftige Gründe anführen und für bereits entstandene Unkosten (wie Urlaubstornierung) aufkommen.