Urlaub streichen wegen Krankheit darf man das?

5 Antworten

Wichtig ist, dass Du beim Arzt warst und rechtzeitig eine schriftliche Krankmeldung Deiner Chefin vorlegst. Gesetzlich besteht der Urlaubsanspruch weiter, die Krankheitstage dürfen nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen werden.Es kann sein dass sie wissen will, wie lange Du voraussichtlich krank bist und ob Du Deinen Urlaub evtl.verschieben kannst wegen der kranken Kollegin.


reneegirl99 
Fragesteller
 17.10.2016, 09:13

und wenn ich es nicht kann? hab Donnerstag nen wichtigen Termin bei der Bank

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lifefree  17.10.2016, 09:19
@reneegirl99

Wenn der Termin wichtig für Dich ist, halte ihn ein.Es ist ja so, das Du dann Urlaub hast.

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Normalerweise ist das so das wenn du im Urlaub krank wirst du die (kranken) Urlaubstage wieder zurück bekommst damit sicher gestellt ist das du dich auch ausreichend erholen kannst...in deinem Fall bist du schon vor dem Urlaub krank geworden und dadurch das deine Kollegin auch fehlt könnte die Chefin entscheiden das du den Urlaub nicht nimmst aber nur um eine Gefahrensituation für die Firma abzuwenden und auch nur dann wenn es sozusagen ums überleben geht, in solchen Fällen können Mitarbeiter sogar aus dem Urlaub zurückgeholt werden ansonsten kann ein bereits genemigter Urlaub einfach so nicht wiederrufen werden.

Oha... tja... sicherlich möchte sie den Urlaub verschieben, aber es wird für deine Chefin nicht ganz so einfach. Sie wird dich bestimmt frage, ob du deinen Urlaub nicht verschieben kannst. Ich denke das musst du selber für dich wissen. Sicherlich kannst du es machen, dabei hast du was gut bei deiner Chefin oder du bestehst auf den Urlaub. Da du ja einen genehmigten Urlaubsantrag hast (hoffentlich schriftlich), müsste sie dir irgendwelche Ausgaben erstatten (Urlaubskosten, Stornierungskosten, irgendwelche Tickets, etc)  falls du den Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht antreten kannst.

Urlaub streichen darf sie nicht und wird sie ganz bestimmt auch nicht.
Das Problem ist nur die Krankheit.
Bist Du während des Urlaubs krank, gelten diese Tage nichtmehr als Urlaubstage, sondern als Krankheitstage. Entsprechend werden sie auch nicht vom Urlaub abgezogen.

Grund dahinter ist einfach, dass man sich im Urlaub erholen soll, ist man krank, geht das nicht.

Deine Chefin will höchstwahrscheinlich nur Deinen Status abfragen, um zu wissen, ob Du während der Urlaubstage immernoch krank bist.

Deine Chefin will sicher nur wissen, ob Du dann nächste Woche wieder erscheinst.

Den Urlaub dürfte sie streichen, wenn die Erreichung Deines Ausbildungszieles gefährdet ist, was aber an zwei Krankheitstagen nicht liegen sollte.

Ausserdem weisst Du ja noch nicht, ob Du Mittwoch schon wieder gesund sein wirst.

Denk daran, die AUB abzuschicken.