Unwiederruflich von der Arbeit freigestellt aufgrund Kündigung in der Probezeit bekomme ich urlaubstage ausgezahlt?
Hallo unszwar wurde ich zum 09.05 in der Probezeit gekündigt und gleichzeitig wiederruflich freigestellt. Bekomme ich meine angesammelten Urlaubstage vergütet ? Da ich 1. freigestellt worden bin 2. kein Urlaub beantragt habe und es schon gerne ausgezahlt bekommen würde. 3. können die einfach ohne meiner Zustimmung meinen Urlaub verplanen obwohl ich vorher freigestellt worden bin zum letzten Arbeitstag.
3 Antworten
Du bist unwiderruflich freigestellt. Da ist es schon zulässig, den Urlaub gegenzurechnen.
Anders wäre es bei einer widerruflichen Freistellung. Da kann der Urlaub nicht gegen gerechnet werden.
Ich hatte so ein Fall auch schon. In meiner Kündigung stand direkt geschrieben das meine restlichen Urlaubstage und Überstunden mit der Freistellung verrechnet werden. Es stand auch detailliert drin wie viel Urlaubstage und Überstunden es sind.
Aber ich glaube das sie auch verrechnet werden können wenn es nicht in der Kündigung steht.
Noch vorhandener Urlaubsanspruch und/oder Überstundenabgeltung kann gegen die Freistellung aufgerechnet werden.
Du bekommst nur etwas ausgezahlt, wenn dann noch etwas übrig ist.
Dann warte das mal ab. Im Internet steht auch ständig, dass Elvis noch lebt.
Das heißt ?