Unwiederruflich von der Arbeit freigestellt aufgrund Kündigung in der Probezeit bekomme ich urlaubstage ausgezahlt?

3 Antworten

Du bist unwiderruflich freigestellt. Da ist es schon zulässig, den Urlaub gegenzurechnen.

Anders wäre es bei einer widerruflichen Freistellung. Da kann der Urlaub nicht gegen gerechnet werden.

Ich hatte so ein Fall auch schon. In meiner Kündigung stand direkt geschrieben das meine restlichen Urlaubstage und Überstunden mit der Freistellung verrechnet werden. Es stand auch detailliert drin wie viel Urlaubstage und Überstunden es sind.

Aber ich glaube das sie auch verrechnet werden können wenn es nicht in der Kündigung steht.

Noch vorhandener Urlaubsanspruch und/oder Überstundenabgeltung kann gegen die Freistellung aufgerechnet werden.


TimKunath 
Fragesteller
 11.05.2024, 13:34

Das heißt ?

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DerHans  11.05.2024, 13:35
@TimKunath

Du bekommst nur etwas ausgezahlt, wenn dann noch etwas übrig ist.

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TimKunath 
Fragesteller
 11.05.2024, 13:36
@DerHans

Es sind ganze 6 Tage und im Internet steht bei einer unwiderruflichen Freistellung ist es unzulässig Urlaubsansprüche mit der Freistellung zu verrechnen.

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DerHans  11.05.2024, 13:37
@TimKunath

Dann warte das mal ab. Im Internet steht auch ständig, dass Elvis noch lebt.

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