Tatvorwurf:Unterschlagung sonstiger Güter/ Sachen. Kommen die Kosten für Strafantrag auf mich zu ?
Als Geschädigter stelle ich Strafantrag gegen alle bislang unbekannten beschuldigten oder tatverdechtigten Person. Tatvorwurf :Unterschlagung sonstiger Güter/ Sachen. Kommen die Kosten für Strafantrag auf mich zu ?
1 Antwort
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Gleich vorweg - du selbst kannst keinen Strafantrag stellen. Das macht der Staats- bzw. Bezirksanwalt. Alles was du machen kannst, ist eine Anzeige zu erstatten. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob ein Strafantrag gestellt wird. Da kein Täter bekannt ist, wird vorerst sowieso nichts vor Gericht gehen. Die Polizei nimmt, je nach Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen auf oder eben nicht. Kosten kommen dadurch keine auf dich zu.