Unterschied zwischen Aufsichtspflicht und Betreuung?

2 Antworten

nun mal angenommen ein behinderter Mensch ist in Behinertenheim aufgenommen worden. Dem Personal sind Pflichten übertragen worden auf die Personen aufzupassen -> Aufsichtspflicht.

Zusätzlich wäre es eine Aufgabe des Personals sich mit den Menschen zu befassen sie sozusagen zu unterhalten. Dies ist eher freiwillig -> Betreuung


Solarblume 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 17:45

Mit Betreuuer meinte ich gesetzlicher Betreuuer aber du hast mir damit aucg geholfen :) danke, hab mich etwas blöd ausgedrückt ;D

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Es kommt darauf an, wie du das Wort Betreuung meinst. newcomer sagt das richtig, aber unter Betreuung kann ich auch die Betreuung durch eine andere Person verstehen. Z. B. eine Person kann sich nicht mehr um seine geschäftlichen Angelegenheiten kümmern. Dem wird dann ein Betreuer zur Seite gestellt. Diese füht dann diese Geschäfte durch. MfG