Feste Beziehung mit einem geistig behinderten Menschen

2 Antworten

Nachfragen. Und ansonsten eben warten.


Itchigo696 
Beitragsersteller
 11.01.2012, 09:37

um nicht gleich von denen aufn sack zu bekommen meine ausbildungsstelle zu verlieren und ne anzeige zu bekommen mache ich das ja gerade hier....danke

maxtor827  11.01.2012, 15:43
@Itchigo696

Es sollte doch kein Problem sein, dich an eine Person deines Vertrauens zu wenden, oder? Solange du nicht unmittelbar mit ihr als Patientin zu tun hast, sehe ich auch überhaupt kein Problem.

Es ist zum großen Teil davon abhängig was in Deinem Arbeitsvertrag steht.

Wenn dort steht,das man sich nicht mit Patienten einlassen darf usw. dann wäre auch eine Kündigung berechtigt.

Dann ist halt die Frage in wie weit man Dir Beeinflußung eines hilfebedürftigen Menschen vorwerfen könnte.

Wenn die Person in einiger Zeit eine eigene Wohnung hat und keinen Vormund hat solltre es kein Problem sein mit dieser Person eine Beziehung zu führen.

Ich würde daher raten,begleite und helfe dieser Person als "Freund und Helfer" und warte erst mal ab.