Unterschied Besitz, Innehabung und Eigentum?

6 Antworten

Innehabung

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird "innehaben" häufig als "haben" bzw. als "besitzen" verstanden.

Juristisch gesehen ist eine Person Inhaberin/Inhaber einer Sache, wenn sie die Sache zwar in ihrer (tatsächlichen) Macht oder Gewahrsame hat, aber nicht den Willen hat, sie als die ihre zu betrachten und zu behalten.

Dagegen spricht man von Besitz, wenn eine Person zur bloßen Innehabung zusätzlichen den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.


Life96 
Beitragsersteller
 06.06.2018, 16:59

Danke für deine Antwort.

Eigentümer hat die rechtliche Gewalt über eine Sache

Besitzer hat die tatsächliche Gewalt über eine Sache

Innehabung hab ich noch nie gehört.


Life96 
Beitragsersteller
 05.06.2018, 19:43

Danke für deine Antwort. :)

Eigentümer = dem gehört es

Besitzer = der hat es

Wenn du bsp deiner Freundin dein Handy leihst, dann ist sie der Besitzer, aber du der Eigentümer


Life96 
Beitragsersteller
 05.06.2018, 19:42

Danke für deine Antwort. :)

Edit: Laut meinem BWL Professor:

  • Innhaber ist jemand der etwas kurzfristig entnimmt/leiht und wieder zurück gibt. Zum Beispiel einen Kugelschreiber.
  • Besitzer ist man von beispielsweiser einer Wohnung, da man diese für einen längeren Zeitraum benutzt.
  • Nur der Eigentümer darf den Kugelschreiber kaputt machen oder Weiteres, weil es ihm gehört.

Liebe Grüße und viel Spaß in BWL u. Bei Fragen kann man sich bei mir melden. :)


Innehabung wird häufig als „haben“ oder „besitzen“ angesehen.


NyuFighter  05.06.2018, 22:55

Kein Problem😅hab das gerade in der Berufsschule.🙈

Life96 
Beitragsersteller
 05.06.2018, 19:42

Danke für deine Antwort. :)