Unterschied Besitz, Innehabung und Eigentum?
6 Antworten
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird "innehaben" häufig als "haben" bzw. als "besitzen" verstanden.
Juristisch gesehen ist eine Person Inhaberin/Inhaber einer Sache, wenn sie die Sache zwar in ihrer (tatsächlichen) Macht oder Gewahrsame hat, aber nicht den Willen hat, sie als die ihre zu betrachten und zu behalten.
Dagegen spricht man von Besitz, wenn eine Person zur bloßen Innehabung zusätzlichen den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.
Eigentümer hat die rechtliche Gewalt über eine Sache
Besitzer hat die tatsächliche Gewalt über eine Sache
Innehabung hab ich noch nie gehört.
Eigentümer = dem gehört es
Besitzer = der hat es
Wenn du bsp deiner Freundin dein Handy leihst, dann ist sie der Besitzer, aber du der Eigentümer
Edit: Laut meinem BWL Professor:
- Innhaber ist jemand der etwas kurzfristig entnimmt/leiht und wieder zurück gibt. Zum Beispiel einen Kugelschreiber.
- Besitzer ist man von beispielsweiser einer Wohnung, da man diese für einen längeren Zeitraum benutzt.
- Nur der Eigentümer darf den Kugelschreiber kaputt machen oder Weiteres, weil es ihm gehört.
Liebe Grüße und viel Spaß in BWL u. Bei Fragen kann man sich bei mir melden. :)
Innehabung wird häufig als „haben“ oder „besitzen“ angesehen.
Danke für die Antwort. :)