Wann geht Besitz in Eigentum über?

6 Antworten

Sorry, das funktioniert nicht.

Zum einen ist die Frist für die sog. Ersitzung mit 10 Jahren (!) wirklich lang, zum anderen darfst du nicht wissen, dass es sich um das Eigentum anderer handelt - und du weißt ja, dass es ihr Eigentum ist.

Du hast aber durchaus Rechte. Unter anderem kannst du ihr Kosten für die Einlagerung berechnen, auch für eine professionelle Einlagerung. Meistens holen die Leute ihr Zeugs ab, wenn ihnen ansonsten nicht ganz unerhebliche Kosten drohen. 

Warum googelst du nicht einmal, was eine solche Einlagerung kostet und schreibst ihr dann (nachweisbar) mit finaler Fristsetzung samt Rechnung.

Gutefrage kann hier aber nur ein erster Schritt sein, denn wie immer bei solchen Rechtsthemen solltest du dir für die Details dann doch einen RA nehmen.


Droitteur  06.01.2017, 11:46

Ein sauberer Weg kann auch sein, die öffentliche Versteigerung zu betreiben und den Erlös zu hinterlegen.

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soedergren  06.01.2017, 11:49
@Droitteur

Ja, das wäre dann der nächste Schritt, den der bereits erwähnte RA dann wohl auch gehen würde.

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8minreis 
Beitragsersteller
 06.01.2017, 11:23

Wie mache ich das mit der Rechnung? schreib ich ihr einfach und sie MUSS sie bezahlen? oder muss ich vorher fragen ob ich ihr eine Rechnung stellen darf? und soll ich es dann über die 3 Jahre machen oder erst ab jetzt

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soedergren  06.01.2017, 11:26
@8minreis

Also, zunächst würde ich selbst noch gar keine Kosten anfallen lassen, sondern nur nachsehen, was das kostet. Dann würde ich ihr ein Schreiben mit Fristsetzung schicken und ankündigen, dass nach fruchtlosem Verstreichen der Frist eben jene Kosten anfallen. Die zusätzlichen Umzugskosten könntest du ihr jetzt schon in Rechnung stellen.

Wenn sie die Frist verstreichen lässt, würde ich mir dann einen RA suchen.

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melman86c  06.01.2017, 11:14

Das ist blödsinn.

Soll der Fragesteller jetzt 500€ darein feuern nur weil die kein Interesse daran hat, ihre Sachen abzuholen.

Ich würde ihr einen Brief per Einschreiben schicken, wenn sie innerhalb von 6 Wochen keine deutliche Absicht erkenntlich macht, dass Zeug abzuholen, dass du dann davon ausgehst, dass sie kein Interesse mehr daran hat und es dann dem Besitzer übergeht. Das eintüten des Briefes von einem Zeugen bestätigen lassen.

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soedergren  06.01.2017, 11:20
@melman86c

Okay, du würdest also €500 lieber sparen (die nebenbei gesagt SIE bezahlen muss), und dich dann vollumfänglich schadenersatzpflichtig machen, was deutlich teurer als €500 werden dürfte. Du kannst es noch so oft ankündigen, das Eigentum geht damit noch lange nicht einfach über.

Genau das ist der Grund, warum man mit solchen Rechtsfragen in Internetforen sehr, sehr vorsichtig sein sollte.

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jacky91t  06.01.2017, 11:38
@melman86c

melman86c, warum müssen eigentlich gerade die Leute, die keine Ahnung haben, immer die Klappe besonders weit aufreißen und das, was andere schreiben, gleich rüde als "Blödsinn" abkanzeln?  

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Das Zeugs gehört nach dieser Zeit dir, sie hat kein Interesse mehr daran sonst hätte sie sich längst bei dir gemeldet. Auch durch jahrelanges einlagern wird es nicht besser und die Klamotten kommen schnell aus der Mode. Ausserdem ist dir unzumutbar, für den Keller, den du selbst nicht nutzen kannst, dauernd Miete zu zahlen. Nimm, was dir gefällt und versuche, den Rest zu Geld zu machen. Irgendwann ist jedermanns Geduld mal zu ende.

Sonst stelle diese Frage doch auch noch einmal auf

juraforum.de

Dort sind die Antworten zumeist fachlicher versiert, auch wenn Du auch dort keine absolute Garantie auf Richtigkeit hast.

Aber dort sind verstärkt Jura-Fachleute unterwegs.

Die Sache Ersitzen dauert 10 Jahre. Dann schleppst du Zeugs noch ne ganze Weile mit dir rum.

Was du machen könntest:

Die ganze Sache chronologisch protokollieren, Unterlagen aufbewahren. Der Eigentümerin der Sachen eine letzte Frist setzen (Einschreiben) und ankündigen, dass du bei Nichtantworten/Nichtreagieren von der Aufgabe des Eigentums an der Sache ausgehst.

Dann verwertest du die Sache, rechnest deine Kosten ab incl. der Aufbewahrungskosten und erhältst eine Summe X, die du als evtl. (Kulanz-) Zahlung an die EX-Eigentümerin mit einkalkulierst. 

Lese ich das richtig, dass es die Sachen vom Vormieter sind?