Unterlagen von fremdverschuldetem (Alt-)Unfall aufheben?
Guten Tag!
Vor zwei Jahren etwa wurde mein Auto gerammt, der Schaden wurde über die gegnerische Versicherung reguliert. Es war allerdings ein Rechtsfall: Der Schuldige hat versucht, mir die Schuld zuzuschieben - es war ein schwerkranker alter Mann, der nach mehreren Unfällen, die er verursacht gehabt hat Angst hatte, den Führerschein abgeben zu müssen. Das zog sich über einige Monate und wurde dann anwaltlich entschieden, der alte Mann musste tatsächlich den Führerschein abgeben, weil er eine ärztliche Untersuchung nicht geschafft hat. Mittlerweile ist er gestorben. Mein damaliges (repariertes) Auto habe ich letztes Jahr auch bei einem Händler gegen ein anderes in Zahlung gegeben.
Die Unterlagen (Gutachten, Unfallprotokoll usw.) sind noch da. Sollte man das Ganze wegwerfen oder behalten?
Meine Anfrage bezieht sich hauptsächlich auf die "Nachgeschichte", ob da noch was an Forderungen kommen könnte/sollte und ich etwas nachzuweisen hätte, obwohl der Mann vor über einem Jahr verstorben ist. Er hatte drei Kinder, von denen sich einer bei mir entschuldigt hat für die "Unannehmlichkeiten".
Reguliert wurde es zwar nach einigen Monaten problemlos, es war aber der erste Unfall, so dass ich keinerlei Erfahrung damit habe.
2 Antworten
Gerichtliche Dinge sollten 30 Jahre aufbewahrt werden.
Haben sich die Anwälte außergerichtlich geeinigt, reduziert sich die Aufbewahrubgsfrist auf 6 Jahre.
Deine Angst ist wahrscheinlich unbegründet. Aber auch ich würde das Zeug nicht wegwerfen.
Das war außergerichtlich.
Es war auch nicht "offiziell" in dem Sinn, der alte Mann hatte keinen Anwalt. Ich habe einen befreundeten Anwalt darum gebeten, einen Brief zu formulieren an die Behörde, um die Fahrtauglichkeit des Mannes zu prüfen.