Unterlagen von fremdverschuldetem (Alt-)Unfall aufheben?

2 Antworten

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Gerichtliche Dinge sollten 30 Jahre aufbewahrt werden.

Haben sich die Anwälte außergerichtlich geeinigt, reduziert sich die Aufbewahrubgsfrist auf 6 Jahre.


rotesand 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 17:23

Das war außergerichtlich.

Es war auch nicht "offiziell" in dem Sinn, der alte Mann hatte keinen Anwalt. Ich habe einen befreundeten Anwalt darum gebeten, einen Brief zu formulieren an die Behörde, um die Fahrtauglichkeit des Mannes zu prüfen.

Wiesel  04.03.2025, 17:24
@rotesand

Dann 6 Jahre nach Begleichung durch die Versicherung

Deine Angst ist wahrscheinlich unbegründet. Aber auch ich würde das Zeug nicht wegwerfen.