Unterhaltszahlung wenn der andere Elternteil mehr verdient?
Kennst sich jemand damit aus wie das ist wenn der andere Elternteil das doppelte verdient? Kinder leben bei ihm. Gibt es evtl. jemand der das vielleicht auch hatte?
2 Antworten
Das Einkommen des Elternteils bei dem die Kinder leben ist völlig irrelevant.
Der Unterhalt den der Unterhaltspflichtige Elternteil leisten muss wird nach Düsseldorfer Tabelle berechnet.
In manchen Fällen kann ein höheres Einkommen des betreuenden Elternteil sehr wohl zu einer Reduzierung der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteil zur Folge haben. Siehe meine Antwort hier.
Möglicherweise nuss sich der andere Elternteil, der mehr verdient, an den Kosten des Unterhalts beteiligen. Das hhängt von den konkreten Einkommensverhältnissen ab.
Eine Beteiligung kommt in Betracht, wenn der betreuende Elternteil mindestens 500,- Euro netto mehr verdient, UND wenn dem eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteil bei Zahlung des vollen Unterhalts weniger als 1.750,- Euro monatlich übrig bleiben würden. Ich habe das auf meiner Seite https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/hoeheres-einkommen-des-betreuenden-elternteils/ etwas ausführlicher erklärt.
Ja, aber in bestimmten Fällen muss sich eben der Naturalunterhalt leistende Elternteil am Barunterhalt beteiligen.
warum schreibst du nichts vom Selbstbehalt bei Kindesunterhalt .. der Selbstbehalt liegt weit unter 1750€ -
wenn der Lebensmittelpunkt ausnahmsweise mal nicht bei der Mutter liegen, dann muß man nach der Vorgeschichte fragen, warum zB und ob vor der Trennung oder Scheidung eine spezielle Form der Unterhaltszahlungen vereinbart wurden und warum nicht - nachher wird,s dann schwer und landet beim Jugendamt usw .. sollten wieder Erwarten die Kinder beim Vater verbleiben, dann muß auch eine Mutter und Frau sich mal neu sortieren, bewerben und arbeiten - in Deutschland vielleicht alternativ Bürgergeld
Bei der Frage, ob sich der andere Elternteil am Kindesunterhalt beteiligen muss, geht es um den so genannten "angemessenen Sebstbehalt". Und dieser liegt bei 1.750,- Euro.
Es leisten ja immer beide Unterhalt. Der eine Naturalunterhalt der andere Barunterhalt.