Unterhalt nachfordern?
Hallo zusammen :-)
Mein großer Bruder wurde vor drei Jahren von einem auf den anderen Tag von seiner Frau verlassen. Sie hat über das Internet einen Mann kennengelernt und ist zu ihm ins Ausland gezogen.
Die zwei Kinder hat sie bei meinem Bruder gelassen - sie war einfach weg. Nicht einmal die Kinder waren vorgewarnt.
Mein Bruder bekommt seitdem Unterhaltsvorschuss. In den Fragebögen, die er hierfür jährlich ausfüllen muss, wurde immer nach dem Aufenthaltsort der Mutter gefragt. Hierzu konnte er nie Angaben machen, da ihm dieser unbekannt war.
Nun ist ihm durch einen Zufall ihre Adresse bekannt. Ich bin der Meinung, dass er diese melden sollte, da sonst wir alle für den Unterhalt aufkommen, obwohl es die Pflicht der Mutter ist hierfür aufzukommen.
Falls mein Bruder das nicht melden möchte, kann ich das machen? Wäre es hinterlistig von mir? An welche Behörde müsste ich mich wenden?
Ich fände es einfach nur fair, wenn sie wenigstens dafür gerade stehen müsste.
Wie seht ihr das?
4 Antworten
Schau mal hier:
https://www.unterhalt.com/aktuelles/unterhaltsvorschuss-abbezahlen-wie-wie-viel-bis-wann.html
Alles Gute für dich und deinen Bruder!
Ja das sollte er machen. Ob es was bringt ist die andere Sache. Unterhalt bekommt er bis die Kinder 12 sind dann gibt es nur noch Kindergeld.
Aber die Schulden die sie mittlerweile beim deutschen Staat aufgebaut hat, würden doch von ihr eingefordert werden, oder?
Nun ja sie werden es versuchen. Ich sehe da halt keine großen Chancen diese einzutreiben.
Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant.
Das bringt deinen Bruder nur in Bedrängnis und Erklärungsnot.
Daran habe ich auch gedacht und deshalb noch nichts gemacht.
Bin so im Zwiespalt und wollte deshalb hier nach Meinungen fragen
Du solltest deinem Bruder und den Kindern beistehen.
In „Bedrängnis und Erklärungsnot“ gerät der Bruder, wenn er nicht wahrheitsgemäß Auskunft gibt.
Sollte es nicht selbstverständlich sein, dass ein unterhaltspflichtige Elternteil seiner Pflicht nachkommt? Und wenn dieser dies nicht tut, freundlich daran erinnert wird?
Kann er klar ans Jugendamt geben, wieso denn nicht. (du ebenso)
Vielen Dank für die Antwort. Also selbst wenn er das nicht machen würde, kann auch ich das erledigen?
Gut zu wissen
Danke für den link, sehr informativ.
ich habe dem Bericht entnommen, dass der Vorschuss nach drei Jahren verjährt.
Dann ist sie für diese Zeit schonmal fein raus.