Unterhalt kind?

2 Antworten

Er wird ja ein entsprechendes Einkommen haben, sonst müsste er keine 400 Euro Unterhalt zahlen, denn jedem steht ein Selbstbehalt zu und wenn er nicht ausreichend bereinigtes Nettoeinkommen hätte, müsste er auch weniger zahlen.

Das Jobcenter wird kaum auf den Unterhalt verzichten, den er laut seinem bereinigten Nettoeinkommen zahlen muss.

Man müsste das oder die Schreiben schon einmal prüfen, bevor man hier etwas genaueres sagen kann.


Dragonia439 
Beitragsersteller
 26.05.2024, 15:35

Sein Einkommen liegt bei 1.500€ nur das Jobcenter hat ihm mitgeteilt dass das Konto, wohin er den Unterhalt zuvor hin gezahlt hat, nun nicht mehr bei der Stadt liegt sondern bei denen (Jobcenter). Die vom Jobcenter haben ihm ausdrücklich gesagt das er all die ganzen Jahre zu viel gezahlt hat.

Laut der Berechnung müsste er nur noch die 55€ zahlen auch allein da die Mutter eine "Lebensgemeinschaft" angab und die mit ihrem Lebenspartner ein gemeinsames Konto haben sowie das Kind (14) als Bürgergeldempfängerin. Die Mutter selber ist auch Bürgergeldempfänger.

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isomatte  26.05.2024, 15:55
@Dragonia439

Zu seinem Nettoeinkommen kommen noch anteilig Gelder wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Steuererstattung, jeweils 1/12 davon und dann wird das Nettoeinkommen bereinigt.

Danach ist dann Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle fällig, natürlich hat man einen entsprechenden Selbstbehalt, kann man alles in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen.

Sie wird keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt haben, auch wenn theoretisch bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres ein Anspruch besteht.

Aber ab der Vollendung des 12 Lebensjahres des Kindes müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Entweder hat das Elternteil bei dem das / die Kinder leben min.ein monatliches Bruttoeinkommen von 600 Euro, oder das Kind kann mit dem Unterhaltsvorschuss inkl. Kindergeld usw.seinen Bedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter aus eigenem Einkommen decken.

Die Berechnung beim Jobcenter erfolgt auch anders als beim Jugendamt.

Beim Jobcenter wird nach dem Zuflussprinzip ermittelt, also Einkommen wird nur im jeweiligen Monat des Zuflusses berücksichtigt.

Und dann hat man auf Erwerbseinkommen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll, bei min. 1200 Euro wären das um die 350 Euro und mit Berücksichtigung von minderjährigen Kindern und min. 1500 Euro Brutto max.um die 380 Euro an Freibetrag.

Der muss dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen werden und was dann bleibt wäre das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.

Wenn er also angenommen 1500 Euro Netto hat, blieben beim Jobcenter vorerst um die 1120 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Davon ginge dann sein eigener Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 563 Euro und seine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom ab.

Dann bleibt nach der Rechnung vom Jobcenter unter Umständen nur der zu zahlende Betrag von 55 Euro übrig.

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Das Bürgergeld ist subsidiär. Es schmälert die Unterhaltspflicht nicht. Ich denke, das Jobcenter will zusätzlich diese 55€ weil die Stadt ja Unterhaltsvorschuss bezahlt. Aber ohne die genauen Texte ist das reine Spekulation.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 eigene Kinder

Dragonia439 
Beitragsersteller
 25.05.2024, 17:22

Die vom Jobcenter haben meinem Freund übermittelt das die Unterhaltskasse von nun an bei denn (Jobcenter) liegt und nicht mehr bei der Stadt (die das dann an JA überweisen) sowie das er viel zu viel gezahlten hat.

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