Unter welchen Voraussetzungen wird der Weg zur Arbeit als Wegeunfall anerkannt?
5 Antworten
Was ist ein Wegeunfall?
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ereignen.
Versichert sind Beschäftigte auf dem direkten Weg und auf Umwegen, die nötig werden:
um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,
bei Fahrgemeinschaften mit anderen Berufstätigen oder Versicherten,
bei Umleitungen, wenn der direkte Weg wegen besonderer Verkehrsverhältnisse nicht gewählt werden kann,
weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann.
Quelle https://www.bg-verkehr.de/versicherung-leistungen/versicherte-taetigkeiten/arbeits-und-wegeunfall
Wenn es der direkte oder übliche Weg zur Arbeit ist 🤷♂️
Nur dann wenn du den direkten Weg genommen hast, du darfst natürlich eine andere Strecke nutzen wenn die z.B.länger ist, aber weniger Staus hat, aber du darfst jetzt nicht einen Umweg fahren um deine Oma zu besuchen.
Es muss auf dem direkten Weg passiert sein. Wenn du unterwegs beim Bäcker anhältst und auf dessen Treppe stürzt, ist es kein Wegeunfall.
Dazu gibt es ganz viele Urteile ... versichert ist eigentlich nur der direkte Weg ...
also nicht losgehen - 1 Stunde shoppen und dann weiter zur Arbeit ....
dann lies mal Deinen Link richtig und das was ich geschrieben habe ...
Unterbrechungen, um eine Stunde shoppen zu gehen, sind nicht versichert
und das Wort "eigentlich" müsste man auch verstehen ....
Stimmt so natürlich nicht:
https://www.dguv.de/de/versicherung/wegeunfaelle/index.jsp