Unfall mit Firmenwagen nach der Arbeit. Wer muss haften?
Hallo, mir ist vor ein paar Tagen ein Unfall beim ausparken passiert.
Folgendes ist passiert: ich war mit dem Sprinter von meinem Chef unterwegs. Bin NACH der Arbeit noch einkaufen gewesen. Also nicht auf dem direkten Weg nach Hause. Beim ausparken bin ich leicht mit der AHK gegen ein anderes Nummernschild gefahren.
Nun möchte mein Chef dies nicht seiner Versicherung melden. Muss ich nun haften?
4 Antworten
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Hallo Arbitrio,
der Inhaber des Firmenwagens muss haften. Das ist in diesem Fall dein Chef. Für diesen Fall hat er eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen (Pflichtversicherung). Diese übernimmt die Schadensabwicklung für ihn und würde zahlen - wenn er den Schaden melden würde. Das möchte er aber üblicherweise nicht gern, weil dann zum Jahreswechsel die Haftpflichtversicherung für ihn teurer wird. Muss er ja auch nicht. Dann muss er den Schaden eben aus eigener Tasche bezahlen.
Die wichtige Aussage: DU HAFTEST ALS FAHRER UND ALS ARBEITNEHMER DAFÜR NICHT. Auf keinen Fall. Lass dir da bitte nichts anderes erzählen.
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Hallo,
Fahrzeughalter hat eine Kraftfahrtversicherung, der Versicherungsnehmer kann eine private oder juristische Person sein.
Die haften dafür.
Der Chef kann dich in Regress nehmen,
Beste Grüße
Dickie59
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Ich glaub der Schaden ist so minimal dass es sich auch nicht lohnt zu melden.
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Laut Gutachten einer fachwerkstatt beläuft sich die Instandsetzung auf 1100 Euro.
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Durftest Du das KFZ privat fahren?
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Dann zahlt trotzdem die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Dein Chef könnte dann natürlich auf die Idee kommen, dass du für den höheren Versicherungsbeitrag aufkommen musst. Also natürlich nur die Differenz zum eigentlichen Betrag, der ohne Unfall gegolten hätte. Dann musst du bitte deine Private Haftpflichtversicherung kontaktieren, wenn du (hoffentlich) eine hast. Vielleicht zahlt die das für dich an den Chef.
Weiterhin gilt: Auf keinen Fall die Reparaturkosten des anderen Autos bezahlen! Das brauchst du nicht.
Bei eurem Firmenwagen ist doch nichts, oder?
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Ergänzung: Dieser Kommentar gilt nur für den Fall deiner Privatnutzug des Firmenwagens.
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Nein, die private Haftpflichtversicherung zahlt NIE die Schäden, die durchs Autofahren entstehen. Benzinklausel.
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Ich habe gelesen, dass es neuerdings eine frei zu vereinbarende Leihwagen-Schadenfreiheitsrabatt-Klausel in der Priv. Haftpfl. gibt. Aber diese wird er wohl nicht haben, da wirst du wohl recht haben.
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Ergänzung: Um den Schaden an dem fremden Auto geht es wie gesagt NICHT. Es darf auf den Fragesteller kein Anspruch in dieser Hinsicht zukommen. Es geht - sehr eventuell - nur um die Differenz von Schadenfreiheitsrabatten. Die über die Jahre allerdings auch in die Hunderte gehen kann. Sie ist im übrigen schwierig zu kalkulieren, und der Fragesteller sollte in diesem Fall wohl zu einem Anwalt mit Gebiet Versicherung gehen.
Ja er hat mir erlaubt das Fahrzeug zu fahren