Unfall mit Firmenwagen nach der Arbeit. Wer muss haften?

4 Antworten

Hallo Arbitrio,

der Inhaber des Firmenwagens muss haften. Das ist in diesem Fall dein Chef. Für diesen Fall hat er eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen (Pflichtversicherung). Diese übernimmt die Schadensabwicklung für ihn und würde zahlen - wenn er den Schaden melden würde. Das möchte er aber üblicherweise nicht gern, weil dann zum Jahreswechsel die Haftpflichtversicherung für ihn teurer wird. Muss er ja auch nicht. Dann muss er den Schaden eben aus eigener Tasche bezahlen.

Die wichtige Aussage: DU HAFTEST ALS FAHRER UND ALS ARBEITNEHMER DAFÜR NICHT. Auf keinen Fall. Lass dir da bitte nichts anderes erzählen.  

Hallo,

Fahrzeughalter hat eine Kraftfahrtversicherung, der Versicherungsnehmer kann eine private oder juristische Person sein.

Die haften dafür.

Der Chef kann dich in Regress nehmen,

Beste Grüße

Dickie59

Ich glaub der Schaden ist so minimal dass es sich auch nicht lohnt zu melden.


Arbitrio 
Beitragsersteller
 24.10.2019, 18:36

Laut Gutachten einer fachwerkstatt beläuft sich die Instandsetzung auf 1100 Euro.

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Durftest Du das KFZ privat fahren?


Arbitrio 
Beitragsersteller
 24.10.2019, 20:30

Ja er hat mir erlaubt das Fahrzeug zu fahren

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WisperndesGras  24.10.2019, 20:52
@Arbitrio

Dann zahlt trotzdem die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Dein Chef könnte dann natürlich auf die Idee kommen, dass du für den höheren Versicherungsbeitrag aufkommen musst. Also natürlich nur die Differenz zum eigentlichen Betrag, der ohne Unfall gegolten hätte. Dann musst du bitte deine Private Haftpflichtversicherung kontaktieren, wenn du (hoffentlich) eine hast. Vielleicht zahlt die das für dich an den Chef.

Weiterhin gilt: Auf keinen Fall die Reparaturkosten des anderen Autos bezahlen! Das brauchst du nicht. 

Bei eurem Firmenwagen ist doch nichts, oder?

 

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Menuett  25.10.2019, 18:26
@WisperndesGras

Nein, die private Haftpflichtversicherung zahlt NIE die Schäden, die durchs Autofahren entstehen. Benzinklausel.

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WisperndesGras  25.10.2019, 18:58
@Menuett

Ich habe gelesen, dass es neuerdings eine frei zu vereinbarende Leihwagen-Schadenfreiheitsrabatt-Klausel in der Priv. Haftpfl. gibt. Aber diese wird er wohl nicht haben, da wirst du wohl recht haben.  

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WisperndesGras  25.10.2019, 19:03
@WisperndesGras

Ergänzung: Um den Schaden an dem fremden Auto geht es wie gesagt NICHT. Es darf auf den Fragesteller kein Anspruch in dieser Hinsicht zukommen. Es geht - sehr eventuell - nur um die Differenz von Schadenfreiheitsrabatten. Die über die Jahre allerdings auch in die Hunderte gehen kann. Sie ist im übrigen schwierig zu kalkulieren, und der Fragesteller sollte in diesem Fall wohl zu einem Anwalt mit Gebiet Versicherung gehen.

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