Unter 18 schwarzfahren Strafe zahlen?
Hallo,
ich habe gerade eine Diskussion mit einem Freund. Ich behaupte, dass wenn ich von einem Kontrolleur in der Bahn kontrolliert werde und keine Fahrkarte dabei habe, dass ich keine Strafe zahlen muss, weil ich erst 17 Jahre alt bin also eingeschränkt geschäftsfähig. Mein Freund sagt aber das man trotzdem die Strafe zahlen muss. Ich sage aber, dass ich die Strafe nicht zahlen muss, weil meine Eltern behaupten dass ich nicht mit der Bahn fahren durfte und deshalb keine Strafe zahlen muss wegen Schwarzfahren.
5 Antworten
Wenn das Erschleichen von Diensleistungen neuerdings keine Straftat ist, könnte es sogar stimmen.
aus
https://www.bussgeldkatalog.org/schwarzfahren/
Muss man bis etwa 75 % runter scrollen
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können von einem Verkehrsunternehmen aufgrund von Schwarzfahren nicht zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts gezwungen werden. Begründen lässt sich dies durch die beschränkte bzw. nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit.
Was ich als Ehefrau eines Strabfahrers, allerdings zum kot.... finde....
Laut einer Fülle an Google-Quellen hast Du zu meiner gewaltigen Überraschung tatsächlich Recht.
Ab 14 bist du strafmündig. Die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit ändert nichts daran dass du eine Fahrkarte kaufen musst. Dein Freund hat also recht.