Ist Parkplatz Überbelegung erlaubt?

Onaxer  21.03.2023, 08:59

Was sagt die Hausverwaltung über dieser anarchischen Zustände?

WillAnonym12345 
Beitragsersteller
 21.03.2023, 09:00

die verweist auf die Zuständigkeit des Hauswarts - wenn alles belegt ist, dann ist das pech.

3 Antworten

Baurechtsbehörde hier:

Jaein. Kommt drauf an was damals genehmigt wurde. Am besten beim Stadtarchiv die Altakten einsehen und nachschauen was für eine Stellplatzberechnung genehmigt wurde.

Du kannst Dich allenfalls an die Bauaufsicht wenden - die Baugenehmigung hatte mit Sicherheit die Errichtung von x Stellplätzen als Auflage, womit implizit auch klar ist, dass diese Stellplätze eben zur Nutzung von Bewohnern des Hauses vorgesehen sind und nicht durch irgendwelche Dritten; unmittelbar wirst Du dennoch nicht davon profitieren, aber vielleicht wacht der Vermieter dann mal auf, denn die Bauaufsicht kann der nicht an den Verwalter verweisen.

Besprecht das doch mit euerer Hausverwaltung.. oder auch mit deinem Vermieter