Unfall; Teilschuld U'gegner wenn der Sprinter ca. 1m aus der Parklücke ragt bis auf die Straße?
Hallo,
dummerweise habe ich heute mit meinem Pkw einen ca. 6 m langen MB Sprinter tuschiert. Er parkte in einer Parklücke und war zu groß/lang dafür. Er ragte ca. 70-100 cm aus der Parklücke heraus bis auf die befahrene Straße.
Das ich Schuld habe ist wahrscheinlich klar, aber hat der Unfallgegner eine Teilschuld, weil sein Wagen viel zu groß für die Parklücke war?
Dank im voraus,
MvM
2 Antworten
Kommt auf die genauen Umstände an, z.B. die Sichtverhältnisse vor Ort etc. Wenn deine Kfz Haftpflicht dem Gegner ne Mitschuld zuschieben und/oder du bei der anderen Versicherung selber deine Ansprüche geltend machen willst, wird das Ding vor Gericht landen schätze ich.
Halte die Flamme klein.
Wer ein Hindersnis (Mutter mit Kinderwagen oder Sprinter?) nicht sieht, muss meist zum Arzt.
Zudem wird es ja eine Versicherung geben, die Fachleute hat und auch Gerichtserfahrung. Teste also, ob die Dir Deinen Schaden ersetzen.