Unfall gehabt, wer hat nun die Schuld?
Ich bin mit dem Fahrrad über einen großen Parkplatz gefahren, plötzlich ging neben mir von einem Auto die Tür auf, während ich vorbeigefahren bin und hatte nicht die Chance auszuweichen und somit gab es Beschädigungen an der Fahrertür, Daten wurden ausgetauscht jedoch bin ich mir nicht sicher wer nun in dem Fall die Kosten übernehmen muss.
8 Antworten
Ich denke dass Antworten hierzu zum großen Teil Spekulation bleiben müssen.
Solche Situationen müssen per Einzelsachverhalt geprüft werden.
Unbekannt ist z.B. die Frage ob du über den Fahrweg gefahren bist oder zwischen den Parkplätzen hindurch, hätte sie dich dabei sehen müssen. Handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum mit viel Verkehr, z.b. vor einem großen Supermarkt. Hast du sie einparken sehen, hast du gesehen ob jemand im Auto sitzt und aussteigen könnte, bist du in gerader Linie gefahren oder hast du gerade einen "Schlenker" um den Wagen gemacht, war deine Geschwindigkeit auf dem Parkplatz für diese Situation angemessen? Du siehst, was ich meine, die Anteile der Schuldfrage könnten sich mit jeder Antwort hierzu ändern.
Persönlich, also ganz persönlich, denke ich, dass die Autofahrerin nicht alle Schuld von sich weisen kann. Aber ob und inwieweit du Mitschuld hast, das müsste notfalls vor Gericht geklärt werden.
Ich würde als Laie sagen 50 : 50.
Deshalb solltest Du den Schaden Deiner privaten Haftpflichtversicherung melden.
Die Entscheidung wird wohl kompliziert. Grundsätzlich muss man natürlich den "Schulterblick" machen, bevor man die Tür öffnet. Ich wüsste aber nicht, ob man auf einem Parkplatz auf Radfahrer achten muss. Die fahren dort normalerweise nicht. Das wird u.U. ein juristischer Streit werden. Ausgang? 50:50.
Naja grundsätzlich würde ich mal sagen, wenn jemand seine Tür öffnet ist er verpflichtet zu schauen das er das tut ohne jemanden zu gefährden.
Ich glaube hier muss man die ganze Situation beachten, hast du genügend Abstand zum Fahrzeug gehabt usw. es gibt Fälle da haben auch Radfahrer eine Teilschuld bekommen.
Das ist egal. Sie schafft mit dem öffnen das Hindernis. Und auch auf einem Parkplatz gelten die Verkehrsregeln
Auf Parkplätzen gibt es keine Schuldzuweisung, leider.
Jeder Anspruchsteller bekommt die Hälfte vom Schaden ersetzt, wenn es so wie hier passierte.
Viel Glück, denn der zu geringe Abstand könnte nachteilig ausgelegt werden.
Fast immer, wenn die Rechnung nur zu 50% bezaht wird. Vielleicht hast Du ja Glück, und es wird alles übernommen!
Das war auch mein Gedanke, jedoch meinte die Frau, das sie keine Schuld hat, da es auf einem Parkplatz war