Unfall mit einem Fahrschullehrer (privat unterwegs). Ist seine Fahrlehrer-Erlaubnis in Gefahr?

7 Antworten

Laut §13 Fahrlehrgesetz geht das nicht ganz so schnell:

Die Fahrlehrerlaubnis ruht, solange ein Fahrverbot nach § 25 des Straßenverkehrsgesetzes oder § 44 des Strafgesetzbuchs besteht, der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt, die Fahrerlaubnis nach § 111a der Strafprozessordnung vorläufig entzogen oder bei einer Entziehung im Verwaltungsverfahren die sofortige Vollziehung angeordnet worden und die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs nicht wiederhergestellt ist.

Wieso sollte die denn in Gefahr sein?

Ein Unfall kann jedem mal passieren, gerade auf dem Parkplatz wird es ja eher ein "Rempler" gewesen sein.

In Gefahr wäre seine Ausbildungserlaubnis nur, wenn er selbst offensichtlich mittlerweile ungeeignet sein sollte Schüler auszubilden, z.B. weil er betrunken Auto fährt, Drogen nimmt, mutwillig Unfälle verursacht, Gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist usw.

Bloß wegen einem Zusammenstoß auf einem Parkplatz ist das nicht zu erwarten (sofern das nicht täglich passiert) ;)

Ich denke nicht, das es da zu Problemen für den Fahrlehrer kommt.

wie du ja schon selbst gesagt hast, fahrlehrer sind auch nur menschen. bei uns passierte vor kurzem auch ein unfall mit einem jungne fahrlehrer. es wurde zwar niemand außer er verletzt, das schlimme ist aber, das er stark alkoholisiert war als das passierte. ich denke, das er eher um seine lizenz bangen muss

würde mich stark wundern. denn Unfälle passieren nunmal. deswegen sind ja versicherungen Pflicht. es kann eben nur einfluss auf die Versicherungsbeiträge haben.

da würde ich mir keine Gedanken machen.