Unfall beim Ausparken OHNE PERSONEN- ODER BLECHSCHADEN in verl. PROBEZEIT?
Seid gegrüßt!
Ich habe seit kurzem erneut meinen Führerschein. Diesen musste ich vor 8 Jahren bereits abgeben da ich am unter Cannabiseinfluss am Steuer saß. Dumm, aber definitiv die Lehre draus gezogen und meine Fehler wettgemacht.
Nun zum Thema: Ich war spät nachts um 2 noch unterwegs um einen Kumpel zu treffen. Habe bei ihm kurz geparkt, bin rückwarts gefahren und habe ein Geräusch gehört. Ich bin ausgestiegen und habe gesehen das mein hinterer Kotflügel irgendwie ausgeklippst war. Hinter mir stand ein Fahrzeug und ich dachte ich hätte es berührt, habe aber keinen schaden gesehen. Da ich meinen Führerschein nicht erneut (manche wären gefahren) wegen Fahrerflucht riskieren wollte, habe ich die Polizei hinzugezogen. Die Beamten konnten ebenfalls keinen Schaden feststellen, haben es im Bericht niedergeschrieben und benachrichtigen den anderen Fahrzeughalter nach dem Wochenende.
Da ich allerdings in der verlängerten Probezeit bin und gelesen habe dass ein Blechschaden in der Verlängerung mit FS-Entzug geahndet wird, mache ich mir nun Sorgen. Das geparkte Auto sah bereits sehr vermackt aus und der andere FH könnte vielleicht daraus einen gewinn ziehen und die Versicherung einschalten. Damit denke ich wäre der FS erneut weg. Zusätzlich wurde ich noch am selben Abend geblitzt, mit ca. 47 in 30, habe ich da etwas zu befürchten?
Sollte ich den anderen FH um ein Gespräch bitten?
Danke für die Antworten!
4 Antworten
Da ich allerdings in der verlängerten Probezeit bin und gelesen habe dass ein Blechschaden in der Verlängerung mit FS-Entzug geahndet wird, mache ich mir nun Sorgen.
Kannst du bitte mal sagen, wo du das gelesen hast?
Das geparkte Auto sah bereits sehr vermackt aus und der andere FH könnte vielleicht daraus einen gewinn ziehen und die Versicherung einschalten.
Als Unfallverursacher solltest du deine KFZ-Versicherung unverzüglich in Kenntnis setzen. Dazu bist du zudem auch verpflichtet.
Im Übrigen erzeugen solche solche Unfälle nicht ausschließlich gut ersichtliche Blechschäden. Je nachdem aus welchem Winkel der Anprall stattfand kann durchaus auch die Lenkung in Mitleidenschaft gezogen werden, sodass die Spur ggf. neu eingestellt werden muss.
Sollte der Geschädigte tatsächlich Schadenersatz verlangen, muss der Anspruch durch einen vereidigten Sachverständigen bewertet werden.
Zusätzlich wurde ich noch am selben Abend geblitzt, mit ca. 47 in 30, habe ich da etwas zu befürchten?
Abzüglich einer Toleranz von 3 km/h musst du mit einem Bußgeld von etwas 50,- EUR rechnen.
Hinter mir stand ein Fahrzeug und ich dachte ich hätte es berührt, habe aber keinen schaden gesehen.
Es war dunkel genug, um ein parkendes Fahrzeug übersehen zu können, aber hell genug um Schäden des Unfallgegeners ausschließen zu können? Das passt nicht.
Erfahrungsgemäß findet auch ein Alkohol- und Drogen-Schnell-Test statt.
Sollte ich den anderen FH um ein Gespräch bitten?
Das kannst du gerne machen. Und was möchtest du besprechen?
Grüße!
Tatsächlich stand das im Bußgeldkatalog.
Wegen dem anderen Fahrzeug: Ich weiß ja nicht mal ob ich es überhaupt berührt habe, lediglich dass ein ungewöhnliches Geräusch gehört habe und mein Hinterer Kotflügel ausgeklippt war. Den konnte ich aber ohne probleme wieder richten, der hatte auch keine Kratzer oder lackschäden. Stärkere Beschädigung, wenn überhaupt Schaden gegeben ist,schIieße ich aus, bin nur gerollt und nicht gegengebrettert.Ich stand auf einem Bordstein und hatte meine Pieper nicht eingeschaltet, bin runtergerollt und somit hörte ich das Geräusch. Kann auch sein dass es mein Unterboden war da ich eine Federung habe die den Wagen recht tief legt. Und nein, ich habe nichts konsumiert, weder Alkohol, noch Drogen. Das kapitel ist in meinem Leben vorbei. Die Beamten vor Ort hätten einen Test machen können sobald meine Akte aufgerufen wurde da es höchstwahrscheinlich noch vermerkt ist, haben sie aber nicht da ich wahrscheinlich absolut nüchtern und normal auftrat. Was auch der Fall gewesen wäre.
Und wegen dem Übersehen. Ich wusste dass das Fahrzeug da stand, hell genug war es auch da wir direkt an einer Hauptstraße standen. Allerdings war ich aufgrund der Uhrzeit bzw. Meiner Müdigkeit wahrscheinlich nicht mehr konzentriert genug und konnte nicht rechtzeitig reagieren.
Versicherung: Es ist ja weder an meinem Wagen, noch am anderen Wagen ein Schaden zu erkennen der meinerseits verursacht wurde, auch das haben die Beamten festgehalten. Muss ich da wirklich die Versicherung einschalten? Das Gespräch hätte ich gesucht um zu erfragen ob die Dame es über die Versicherung laufen lassen möchte. Nur wozu, wenn nichts geschehen ist?
Zuerst einmal, ob sich ein Unfall in der Probezeit oder der verlängerten Probezeit ereignet, macht keinen Unterschied.
Dann hast Du dich völlig richtig verhalten, am gesamten Ablauf gibt es nichts auszusetzen, was einen Fahrerlaubnisentzug rechtfertigen würde.
Deshalb kommt auch in dieser Sache nichts weiter auf dich zu außer vielleicht ein Verwarnungsgeld von 30 oder 35 Euro, wenn es überhaupt zu einem Schaden gekommen ist.
In der Sache mit dem Blitzer, das wird leider teurer. 47 km/h minus 3 Toleranz macht 14 km/h zu schnell, und dein Tacho zeigt auch noch so 4 bis 7% zu viel an.
Ab 11 km/h bis 15 kostet das 50 Euro Verwarnungsgeld.
Und das war es dann auch alles. Du hast keine Straftat begangen und noch nicht einmal eine mit einem Bussgeld belegte Ordnungswidrigkeit.
Vielen Dank, das hat mich schon mal sehr beruhigt. Der Blitzer war halt einfach dumm, deswegen geschiehts mir recht wenns teurer wird. Mein Problem lag eher an den Titscher den ich verteilt habe- oder den ich eben auch nicht verteilt habe, ich weiß es nicht 😅 Schönen Abend noch!
Hi nein. Ein Parkrempler hat keinen Einfluss auf die Probezeit, da kann ich Dich beruhigen.
@Wiesel
Genau mit so einer Antwort habe ich ebenfalls gerechnet. Du meinst also weil ich laut Polizeibericht nicht das auto beschädigt habe, ich die Polizei rief damit es trotzdem dokumentiert ist und geblitzt wurde weil auf der Straße normalerweise 50 ist, nur nicht zu der Zeit, meinen hart erkämpften Führerschein wieder abgeben solle? Ich sagte bereits, ich habe aus den Fehlern gelernt und dafür Buße getan. Liegt nicht an dir das zu beurteilen, sondern meine Frage zu beantworten.
@Raven751
Vielen Dank, auch in der verlängerten Probezeit nicht?
Nein, das ist kein A- Verstoß.
Gut dass Du die Polizei gerufen hast. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wäre nämlich einer gewesen.