vom Beschleunigungsstreifen direkt auf die Überholspur?
Ich war am WE Unfallzeuge und Ersthelfer, als bei relativ dichtem Verkehr ein PKW direkt vom Beschleunigungstreifen auf die dritte Spur gezogen und dort einen Unfall fabriziert hat. Das Auto dort hat er übersehen. Schuldfrage ist also relativ eindeutig.
Ab davon, dass es sich (meiner Meinung) um rücksichtslosen und fahrlässigen Fahrstil handelt haben wir bei der Weiterfahrt darüber diskutiert, was sagt eigentlich die Straßenverkehrsordnung zu Menschen, die vom Beschleunigungsstreifen direkt auf die Überholspur ziehen? Ist das quasi „legal“ oder eine Ordnungswidrigkeit?
3 Antworten
Dazu gibt es folgende Formulierungen in der StVO.
Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (§ 5 Abs. 4 Satz 1)
Das Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage. (§ 5 Abs. 3 Nr. 1)
Diese Regelungen gibt es seit 1970 und wurden seitdem nur leicht überarbeitet.
Also wenn von hinten niemand kommt und man damit niemanden gefährdet, ist das erlaubt.Es ist dann legal, wenn man die jeweiligen Fahrstreifenwechsel mit der erforderlichen Rücksichtnahme und Vorsicht vollzieht. In dem Fall wird sich auch niemand beschweren.
Bereits vor etwa 35 Jahren hat so eine Fahrweise die Polizei schon als verkehrsgefährdend eingestuft. (Ehemaliger Arbeitskollege wurde deshalb Kontrolle unterzogen).
Von daher ist es wohl nur eindeutig erlaubt, wenn von hinten kein Fahrzeug kommt, dass dieses Manöver beobachten kann.