Fahrlässige Körperverletzung ohne Verletzung?
Guten Tag,
Ich hatte gestern einen Unfall auf der Autobahn wo ich laut Polizei der Verursacher bin.
Gegen mich wurde eine Anzeige erstellt aufgrund des Anfangsverdachts auf fahrlässige Körperverletzung.
Der Unfallgegner ist allerdings unverletzt.
Der Unfallgegner und ich mussten beide ins Krankenhaus und der Unfallgegner wurde ohne Diagnose gleich wieder entlassen - wohl einen Schock beim Unfall.
Die Polizei hat trotzdem erstmal die Anzeige gegen mich geschrieben.
Kann ich mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen wenn auch die nächsten Tage keine Verletzungen beim Unfallgegner auftreten?
Oder wird man heute schon aus "Prinzip" angezeigt?
5 Antworten
es heisst ja Anfangsverdacht....
ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass nicht die Polizei sich danach erkundigt, ob das nun vorliegt nicht oder nicht, sondern das du diese Anzeige auf den tisch bekommst und DU dann derjenige bist, der das in irgendeiner Form klarstellen muss.
Und sowieso das die Anzeige weiter verfolgt werden muss vom Unfallgegner. Wenn er nichts hat und er gefragt wird vielleicht, wird es eingestellt.
Vielleicht schreibt dir hier noch einer, der sich 100ig auskennt aus eigener Erfahrung oder Kraft seines Berufes.
Anosnten hilft dir das vielleicht weiter: https://tarneden.de/fahrlaessige-koerperverletzung-nach-verkehrsunfall-faq-vom-anwalt/
ich halte die Aussichten für gut, so wie du das schilderst, das es eingestellt aber du darfst nicht unterschätzen: Langzeitschäden Schock. Das kann dann schon noch sein.....das da was kommt....
Auch wenn du nur selbst verletzt wurdest, wird gegen dich wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Damit wird ja letztlich auch die Allgenmeinheit geschädifgt
Es heißt ja Anfangsverdacht.
Denke mal du hast Glück und die Anzeige wird eingestellt.
Vielleicht gehst Du damit besser zu einem Anwalt. Soweit ich aber weiß, ist ein Schockschaden auch Teil der fahrlässigen Körperverletzung (Teil 1: Straftatbestand, zweiter Absatz; Man muss den Schock eben nachweisen können), es wäre bestimmt trotzdem sinnvoll das mit jemanden zu besprechen, der das auch sicher weiß.
wohl einen Schock beim Unfall.
Das ist eine Verletzung.
Eine juristische Körperverletzung ist nicht unbedingt deckungsgleich mit einer medizinischen Körperverletzung.
In dem Moment, wo ein Unfallopfer ins Krankenhaus gebracht wird, besteht juristisch zumindest der Anfangsverdacht auf eine fahrlässige Körperverletzung.
Wenn nichts Schlimmeres passiert ist, wird das Verfahren wahrscheinlich gegen ein Bußgeld eingestellt.