2 Abmahmung Ausbildung wie geht es weiter?

4 Antworten

Man kann für das gleiche Fehlverhalten ins kürzester Zeit, sogar nach der 2. Abmahnung Kündigen. Das alles rechtens.

In Deinem Fall, ist es fraglich nach dem Ersten mal direkt eine Abmahnung ausgesprochen bekommen zu haben.

Richtig wäre vom Ausbilder gewesen, sich nach dem Grund zu Informieren und dann das Gespräch mit Dir zu suchen. Erst nach erfolglosem Gespräch sollte eine Abmahnung ausgesprochen werden. Das wilde ausgesprochen von Abmahnungen hat nur das Ergebnis das diese nicht ernst genommen werden.

Also sieh zu das Du nun pünktlich immer pünktlich erscheinst oder einen wichtigen Grund und was belegbares vorweisen kannst, solltest Du nochmal zu spät kommen.

Nach Drei Jahren, sind in der Regel Abmahnungen verjährt.

stimmt es dass man erst nach 3 abmahnungen wegen dem selben grund rausfliegt?

Nein, das ist ein Irrtum der nicht auszumerzen ist.

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung das Verhalten zu ändern. Wenn in der Abmahnung steht, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen (Kündigung) drohen, reicht eine Abmahnung um beim zweiten, gleichen Vorfall gekündigt zu werden.

Das gilt für Arbeitsverhältnisse.

Im Ausbildungsverhältnis sieht es etwas anders aus. Wenn ein Azubi aus der Probezeit raus ist, kann er nur sehr schwer gekündigt werden. Wie viele Abmahnungen es dann braucht, hängt auch von der Schwere des Fehlverhaltens ab.

Du solltest also keine Abmahnungen "sammeln" sondern schauen, dass Du pünktlich bist und vor allem nicht unentschuldigt fehlst.

Wenn Dir die Ausbildung keinen Spaß macht, dann such Dir was Neues und kündige.

Ein Rauswurf macht sich nicht gut im Lebenslauf.

Drei Abmahnungen wegen desselben Grundes rechtfertigen eine Kündigung . Du bist auf einem gefährlichen Weg dorthin . Reiß dich jetzt zusammen und verhalte dich tadellos , damit du wieder ein ordentliches Ansehen am Arbeitsplatz erwirbst !