Fehlzeit in der Ausbildung?

3 Antworten

Erstmal würde ich nachfragen, ob du übernommen wirst nach der Ausbildung. Denn eigentlich läuft ein Ausbildungsvertrag mit der Abschlussprüfung aus. In dem Zuge kannst du dann auch das in deiner Frage ansprechen.


Mercyless1 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 06:37

Ich werde ab dem 1. September übernommen vom Krankenhaus in dem ich zurzeit arbeite

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Naturmacht  12.07.2024, 22:10
@Mercyless1

Dann würde ich eine Vertrauensperson fragen. Deinen Ausbilder oder einen erfahrenen Kollegen, mit dem du dich gut verstehst, zum Beispiel.

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Wie hier schon richtig geschrieben wurde, endet das Ausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe der Ergebnisse der Abschlussprüfung (Paragraph 21 Abs. 2 BBiG). Das ist unabhängig von der Ausbildungsdauer. Wenn also das Ergebnis vor dem eigentlichen zeitlichen Ende bekanntgegeben wurde, endet das Ausbildungsverhältnis entsprechend mit Bekanntgabe und nicht erst mit zeitlichen Ablauf.

Da du deine Abschlussprüfung nach eigenen Angaben bereits absolviert und weitergearbeitet hast, hast du automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Paragraph 24 BBiG). Das heißt, es besteht seit dem Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse des Abschlussprüfung ein Arbeitsverhältnis.

Ich gehe davon aus, dass am Krankenhaus ein Tarifvertrag herrscht, nach dem du entsprechend zu bezahlen wärst, ansonsten würde auf jeden Fall das Mindestlohngesetz greifen (Paragraph 22 und 3 MiLoG). Wenn du weiterhin nach Azubientgelt bezahlt wirst, würde bereits eine Ordbungswidrogkeit vorliegen (Paragraph 21 MiLoG).

Sollte deine Bekanntgabe der Ergebnisse der Abschlussprüfung bereits länger her sein und bereits ein Monat abgerechnet wurde, nach dem du noch als Azubi abgerechnet wurdest und somit zu wenig Entgelt erhalten hast, stehen dir auch Verzugszinsen zu (Paragraph 288 BGB).

Deine Ausbildung ist vorbei! Eine Ausbildung endet mit Bekanntgabe des letzten Prüfungsergebnisses. Du musst also bereits jetzt als vollwertige Kraft bezahlt werden!


Mercyless1 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 06:37

Leider nein.. mein Ausbildungsvertrag geht bis 31. August. Ich weiß es leider auch nicht, arbeite auch zurzeit nicht auf der Station, von der ich übernommen werde, sondern bin noch im Einsatz auf einer anderen Station, laufe also derzeit noch im Ausbildungsvertrag..

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Lennox19901607  12.07.2024, 06:40
@Mercyless1

Nochmal: Eine Ausbildung endet mit bestandener Prüfung. Es ist egal welches Datum im Vertrag steht!

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Lennox19901607  12.07.2024, 06:41
@Mercyless1

Das Ausbildungsverhältnis endet, wenn die Abschlussprüfung vor Ablauf der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsdauer bestanden wird, mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 BBiG).

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Lennox19901607  12.07.2024, 06:48
@Mercyless1

Gerne. Als Azubi hat man viele Pflichten, aber es ist auch wichtig seine Rechte zu kennen. Betriebe nutzen Azubis gerne als billige Arbeitskräfte aus. Du bist natürlich günstiger, wenn du jetzt noch Azubigehalt bekommst, als wenn du jetzt dein ordentlich Gehalt bekommst.

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