Umtauschrecht bei kaputter Skijacke nach erstem Gebrauch?

6 Antworten

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Ich gehe mal von Deutschland aus, ist in Österreich meines Wissens relativ ähnlich, da EU-einheitlich geregelt:

Ansprüche kannst du nur geltend machen, wenn du nachweisen kannst, dass die Jacke bereits zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft war. Angesichts der geschilderten Heftigkeit deines Sturzes dürfte das jedoch schwierig werden. Auch der Beweislastumkehr gemäß § 477 Abs. 1 BGB im deutschen Recht (in AT m. W. im VGG zu finden) dürfte der Verkäufer damit erst mal entgegen treten können.

Ich stimmt dir übrigens grundsätzlich zu, dass eine hochwertige Skijacke einen solche Sturz im Regelfall ohne massive Beschädigungen überleben müsste (kommt aber auch auf die Art des Aufpralls an). Das zeigt aber auch mal wieder, dass ein hoher Preis nicht zwingend auch ein Zeichen für hohe Qualität ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Laura170605 
Beitragsersteller
 14.01.2022, 20:04

Viele Dank für deine sachliche Antwort! Endlich mal jemand, der mich nicht als unverschämt o.ä. hält. Oh man, naja beim nächsten Kauf werd ich wohl noch mehr auf die Qualität achten und mich nicht von einem teuren Preis täuschen lassen. LG :)

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Da die Jacke bei einem kräftigen Sturz gerissen ist, ist es normaler Verschleiß und wird auch in Österreich wie in Deutschland keinen Umtausch ermöglichen. Dann wäre ein 20 Euroschein für eine Reparatur schon Kulanz durch das Geschäft.

Du hast sie gekauft, da war sie heile. Was danach passiert ist nicht mehr deren Problem. Bei so einem Sturz ist es doch schon fast logisch das sie kaputt geht?!

Sei froh über den Gutschein.

Du kannst sogar froh sein, dass Du überhaupt einen Gutschein bekommen hast.

Die Jacke ist bei diesem Sturz an der Naht aufgerissen und ich dachte, dass es ja nicht sein kann, dass eine 180€ Jacke nach einem Sturz kaputt geht.

Und Du meinst das tatsächlich ernst?
Nicht wirklich, oder?