Umtauschrecht Jacke

Reißverschluss - (Recht, Geld, Kleidung)

12 Antworten

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Bei der gesetzliche Sachmängelhaftung hat der Verkäufer in den ersten sechs Monaten nachzuweisen, dass die Ursache des Defekts zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war. Beweisen musst Du nur, dass überhaupt ein vom Kaufvertrag abweichender Zustand gegeben ist, was hier nicht schwer ist.

Dabei muss es nicht mal ein "Vordefekt" wie ein Haarriss sein. Es recht vollkommen, wenn es z. B. vom Material her für die Zielgruppe ungeeignet ist. In deinem Fall handelt es sich um eine Kinderjacke. Sie muss als den typischen "robusten" Umgang standhalten, den Kinder nun mal mit Jacken pflegen (es sei denn, es gab bei Kauf den Hinweis, dass der Reissverschluss nur von Erwachsenen zu betätigen ist ;-)). Einschränkend ist hier was der "Normalo" als "üblich" ansehen kann. Alleine von daher greift also noch nicht einmal die Argumentation des Ladens. Aber das nur nebenbei. In deinem Fall muss man sinngemäß nur sagen "beweisen sie es doch".

**Der Käufer ** hat nun die Wahl zwischen einer neuen, mangelfreien Sache oder der Reparatur (= Nacherfüllung). Schlägt das (beim selben Mangel) zweimal fehl oder verweigert der Verkäufer der Nacherfüllung entgültig, kann man sein Geld zurückverlangen.

Wenn man das Gesetz 1:1 auslegt, muss dir der Verkäufer auch alle deine durch den Defekt entstandene Kosten ersetzen. Das wären hier also die Paketkosten für das versenden zur Tante und der Aufwand der Tante (Busticket, Benzinkosten, ...). Es gibt hier keine örtliche Begrenzung im Gesetzestext. Diese Auslegung ist aber nicht unumstritten. Es gibt aber - wie eigentlich fast zur gesamten Sachmängelhaftung - kein Urteil dazu.

Ein Rückgaberecht hast du soweit ich weiss nicht. Also du kannst die Jacke nicht zurück bringen und dir eine andere (anders Modell/Marke) dafür aussuchen, esseidenn der Verkäufer räumt dir diese Möglichkeit ein. Was du aber hast ist die Gewährleistung, d. h. du hast ein anrecht auf die Reperatur weil sowas nach 4 Wochen nicht passieren darf problem ist nur, dass du den Fehler nachweisen musst (soweit ich weiss). Nach dreimaligem Nachbessern kannst du erst vom Kaufvertrag zurückstreten und dir eine neue Jacke kaufen. Aber es würde hier sicherlich schon reichen an den Konzern zu schreiben wenn die nicht ganz dumm sind tuschen die die Jacke im Sinne der Kundenzufriedenheit.


RobertLiebling  11.12.2012, 12:05

problem ist nur, dass du den Fehler nachweisen musst (soweit ich weiss).

Nö. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf liegt die Beweislast (der Mangelfreiheit) beim Verkäufer - § 476 BGB.

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xxonexx  11.12.2012, 12:10
@RobertLiebling

Ja sowas hatte ich auch im Hinterkopf kannte aber nicht mehr den Zeitraum :D

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Nein, auch bei Klamotten hat man ein Rückgaberecht. Wenn etwas kurz nach dem Kauf kaputt geht, muss angenommen werden, dass ein Materialfehler vorliegt. Ein Reißverschluss darf nach so kurzer Zeit nicht kaputt gehen, ein Schuh darf nach kurzer Zeit nicht die Sohle verlieren, etc. Wenn der Handel auf stur schaltet, würde ich mich direkt an den Hersteller wenden.

Hat man eigentlich schon! Mir sind plötzlich 3 Knöpfe abgefallen und dann bin ich in das Geschäft gegangen und habe mich beschwert. Die haben sich entschuldigt und mir das selbe Model nochmal gegeben. Sollte bei Dir auch sein, wenn deine Tante noch den Bon hat aber einfach so hinnehmen würde ich das auf keinen Fall.

Nach vier Wochen darf eine Jacke nicht kaputt gehen und der Laden sollte diese umtauschen da es sich um ein Materialfehler handelt Wieweit du das rechtlich durchsetzen kannst weiß ich nicht Deine Tante sollte nochmal hin gehen und sich den Geschäftsführer geben lassen