Umspringende Ampel überfahren?

4 Antworten

Warte erst mal ab bis du das schriftlich bekommen hast.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du mit dem Bescheid zum Anwalt und das prüfen lassen inwieweit es sich lohnt dagegen an zu gehen.

Ohne Versicherung dürfte es tatsächlich billiger sein das so zu akzeptieren und zu bezahlen.


Jojo202 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 12:55

Es geht mir aber auch ums ausbauseminar. Das ist verdammt teuer alles in allem. Obwohl ich So gesehen nichts falsch gemacht ahne habe

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JollySwgm  26.10.2020, 13:06
@Jojo202

Wenn die Polizei dich bei rot gesehen hast wirst du da wenig machen können. Die waren ja bestimmt zu zweit unterwegs. Da steht es schon mal zwei gegen einen.

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Minijobopa  26.10.2020, 13:39
@Jojo202

Du solltest mal einen Anwalt fragen, die lassen sich nicht jedes Wort vergolden.

ADAC Mitglieder sind da übrigens fein raus, das soll keine Webung sein es wird nur oft vergessen.

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steefi  05.08.2021, 18:27

So eine Rechtsschutzversicherung zahlt nur bei einer Aussicht auf Erfolg - und dann brauchst Du sie ja eh nicht. In diesem Fall hast Du null Chancen, ist echt dumm gelaufen.

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JollySwgm  05.08.2021, 21:53
@steefi

Eine Erstberartung wird normalerweise immer von den Versicherungen übernommen.

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Es wird schon einen Beweis geben. Meistens setzen Polizisten bei der mobilen Rotlichtüberwachung mehrere Videokameras ein. Eine filmt dabei die Ampelanlage (man kann also die Phasen genau nachvollziehen und dokumentieren) eine andere wird entgegen der Fahrtrichtung positioniert (oft im Wagen, dass sie in der Nebenstraße waren, spricht also dafür, nicht dagegen!) um den Fahrer identifizieren zu können.

Du musst mit deinem gesamten Auto innerhalb gelb über die Ampel. Sonst ist und bleibt es ein Rotlichtverstoß. Das siehst du vom Fahrersitz aus gar nicht!

Du sagst, du hast nichts falsch gemacht, aber als du Gelb gesehen hast, warst du ja definitiv VOR der Ampel. Und dann weiter zu fahren, ist eben auch nicht gerade richtig.

Warte den Bescheid ab. Dort sind die Beweise angeführt. Sollte es diese nicht geben, wurdest du mündlich und ohne weitere Folgen ermahnt.

Gruß S.

Die Polizei muß den Rotlichtverstoß schon beweisen, zum Beispiel durch ein Foto. Nur durch die bloße Aussage eines Beamten kann keine Strafe zustande kommen.

https://www.e-recht24.de/artikel/verkehrsrecht/8448-rote-ampel-ueberfahren.html#:~:text=Die%20Bu%C3%9Fgeldstelle%20muss%20beweisen%2C%20dass,m%C3%BCssen%20in%20Kauf%20genommen%20werden.


Jojo202 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 11:35

Ich habe gehört, dass man dagegen kaum angehen kann, weil Polizisten ja sowie so nicht lügen dürfen und der Richter denen dann sowieso glaubt. Und dann hat man ja noch mehr Geld am Hals was man zahlen muss wenn man verliert 😕

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xxScarface1990  26.10.2020, 16:12
@Jojo202

Man kann dagegen angehen und auch erfolgreich sein. Meistens setzen die Richter dann das Bußgeld und den Punkt auf ein Verwarngeld von 55,- Euro herunter. Und das passiert übrigens gar nicht mal so selten! Ich spreche da aus eigener Erfahrung.

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JollySwgm  26.10.2020, 12:00

In deinem Link steht aber das es durchaus zu einer Strafe kommt. Nur das ein qualifizier Rotlichtverstoß nicht so einfach ohne Hilfsmittel geahndet werden kann.

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spelman  26.10.2020, 12:28
@JollySwgm

Stimmt, habe ich beim weiteren Lesen dann auch gemerkt. Besonders "erheiternd" fand ich ja die Stelle: "Wurde als Beweis das Zählen der Sekunden ("21, 22, 23") durch den Polizisten oder befugten Ordnungsbeamten angegeben, ist dies ebenfalls angreifbar. Erst wenn die Zahl "23" im Lauten oder Stillen ausgesprochen wurde, kann laut Rechtsprechung in der Regel von einem qualifizierten Rotlichtverstoß ausgegangen werden." Weil der Polizist das sicher auch weiß, wird er immer behaupten, dass er bis "23" "im Stillen" gekommen ist.

Ich hatte vorher nur diese Stelle per Suchmaschine gefunden: "Auch bei Ordnungswidrigkeiten gilt wie im Strafrecht: In dubio pro reo. Die Bußgeldstelle muss beweisen, dass der Kraftfahrer den Rotlichtverstoß tatsächlich begangen hat. Das bedeutet: Ist das Nummernschild des Fahrzeugs auf dem Foto nicht einwandfrei zu erkennen, ist der Bußgeldbescheid auch nicht rechtmäßig und weder Bußgeld noch Punkte und Fahrverbot müssen in Kauf genommen werden.", und daraus geschlossen, dass ein Foto zwingend wäre. Scheint aber dann doch nicht so zu sein. "23" in Gedanken zu sagen reicht dann scheinbar doch.

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xxScarface1990  26.10.2020, 16:10

Guter Artikel, aber das Zeugnis des Polizeibeamten reicht völlig aus, um einen Rotlichtverstoß ahnden zu können. Sogar den qualifizierten Rotlichtverstoß, wenn es sehr eindeutig war. So stehts aber auch in dem Artikel!

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Mein Tipp: Einen Anwalt nehmen. Ihm alles genau erklären. Im Rahmen einer Gerichtsverhandlung halte ich es für durchaus möglich einen Punkt vermeiden zu können (vielleicht schon vorher im Rahmen des Bußgeldverfahrens) Es ist nur wichtig, dass du bei der Verkehrskontrolle nichts geäußert hast, was dich bei einer Gerichtsverhandlung belasten könnte. Zudem sollte natürlich der Anwalt gut sein, wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt.

Ansonsten ist es (nach deiner Sachverhaltsschilderung) für mich höchstens die folgende Ordnungswidrigkeit: 137000- "Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht". Diese Ordnungswidrigkeit ist laut Bußgeldkatalog lediglich mit einem Verwarngeld von 15 Euro bemessen!

Sollte es wirklich bis zur Gerichtsverhandlung kommen, wo DU Recht bekommst, werden alle Kosten (auch die des Anwalts) von der Landeskasse bezahlt. In den anderen Fällen nicht. Jedoch sollte die Gesamtkosten für alles drum und dran 1000 Euro eigentlich nicht überschreiten (davon ca. 700 Euro allein für den Anwalt wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast)

Das ist erstmal alles was ich dir sagen kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sirius66  26.10.2020, 13:18

Man kann auch erstmal abwarten, ob die Videoaufnahme samt Geräteangabe und Standort im Bußgeldbescheid angegeben ist. Dann macht es nämlich wenig Sinn, so los zu preschen..

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xxScarface1990  26.10.2020, 15:59
@Sirius66

Ja mit erstmal abwarten bis der Anhörungbogen kommt, macht man nichts falsch

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