In der Probezeit über Rot gefahren 0.1sek, aufbauseminar?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo jansiiflan,

für den von Dir begangenen Rotlichtverstoß (0,1 Sekunden) sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid vor:

Tatbestandsnummer: 137600
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Bußgeld: 90,00 € plus 28,50 € an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A - Verstoß in das Fahreignungsregister

Der Eintrag in das Fahreignungsregister erfolgt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides.

Du hast gegen den Bußgeldbescheid wie Du selber schreibst bereits Einspruch eingelegt, der Einspruch wurde aber abgelehnt

Somit ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und es erfolgt der Eintrag als A-Verstoß in das Fahreignungsregister.

Der Eintrag in das Fahreignungsregister als A-Verstoß hat nun zur Folge,

  • das sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
  • das ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.

Diesbezüglich wirst Du in den nächsten 1 - 2 Monaten Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten.

Wäre es sinnvoll jetzt meine Mutter als Fahrerin anzugeben?

Das ist schon aus 2 Gründen nicht sinnvoll

Erstens würdest Du damit den Straftatbestand der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB erfüllen.

Zweitens ist der Bußgeldbescheid schon rechtskräftig, da Dein Einspruch abgelehnt wurde.

Schöne Grüße
TheGrow


jansiiflan 
Fragesteller
 22.08.2020, 21:51

Wow.. super klare und deutliche Antwort. Danke dafür!
ja das mit meiner Mutter war blöd. Ich und mein Vater sehen uns sehr ähnlich. Ich kann meinen Vater nehmen und er bestätigt, dass er gefahren ist. Ich bin in einem Monat durch mit der Probezeit und kann mit einen kostenpflichtigen Aufbauseminar nicht leisten. Wirklich. Da muss man Prioritäten setzen. Ich habe gegoogelt, dass es vorkommt, dass selbst auf dem Bußgeldbescheid manchmal Vorkommen kann, dass immernoch der Halter und nicht der Fahrer steht. Ich kann ja immernoch Einspruch einlegen, dass ich nicht gefahren bin. Ist doch möglich oder nicht? Lg

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TheGrow  22.08.2020, 22:36
@jansiiflan

Du willst also wirklich ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung und somit eine Geld.- oder gar Freiheitsstrafe riskieren um um die Probezeitmaßnahmen herumzukommen?

Halte ich für sehr unklug und vor allem für aussichtslos!

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Einfach zahlen und fertig. Nächste mal dann am die StVO halten


jansiiflan 
Fragesteller
 22.08.2020, 14:17

hier bei gute frage.net steht, dass ein zweiter Brief von der Führerscheinstelle kommen wird, mit dem Aufbauseminar etc... stimmt das? Ich habe angst

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jansiiflan 
Fragesteller
 22.08.2020, 15:35
@MuckiHD

Sicher? Woher weisst du das? Also nach dem Bußgeldbescheid soll dann das von der Führerscheinstelle kommen, weil es dann rechtskräftig ist.. hmm

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TheGrow  22.08.2020, 20:19
@MuckiHD

Blödsinn, wo hast Du den Mist mit den 0,5 Sekunden her?

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