Umgang?

1 Antwort

Du solltest bei Deinem Kind vorsichtig nachforschen, ob es angesichts dieses Verhaltens der neuen Partnerin überhaupt noch zum Vater will, oder ob sie ebenfalls von der Partnerin schockiert ist bzw. vielleicht sogar Angst vor ihr hat. In diesem Fall solltest Du das Umgangsrecht aussetzen und Dich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen.

Allerdings kann man nach meiner Erfahrung den Jugendämtern auch nicht immer "trauen". Da herrscht oft die Ideologie vor, dass Kinder unbedingt den Umgang mit dem anderen Elternteil wahrnehmen müssten. Wichtig für Dich: das Jugendamt kann Dir nichts vorschreiben, sondern hat nur beratende Funktion. Trotzdem ist mein Rat immer, den Kontakt zum Jugendamt herzustellen und zu pflegen, weil das Jugendamt in einem eventuellen Gerichtsverfahren beteiligt wird.


Katjam1983 
Fragesteller
 08.10.2023, 18:14

Gerade möchte sie einfach nicht. Verständlich. Vor dem Geschehen gestern wollte sie immer hin, aber da es nie einen Plan gab von seiner Seite oder die Frage hast du Zeit, war das letzte sehen auch vor 5 Wochen für 4h. Mehr ist da nicht mehr. Das schon seit 2 Jahren. Jetzt möchte sie auf keinen all mehr da hin wenn sie da ist. Da sie es glaub ich immer noch nicht realisiert hat. Ich werde mich morgen mit dem Jugendamt in Verbindung setzten und es schildern. Einen Termin hatte ich mir schon ausgemacht aber der ist erst Anfang November.

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Roland Sperling  09.10.2023, 10:49
@Katjam1983

Man könnte über eine Regelung nachdenken, wonach der Umgang der Tochter mit dem Vater nur unter der Voraussetzung stattfindet, dass die Freundin des Vaters abwesend ist.

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