Umfrage: War die Abtrennung der Gebiete östlich Oder-Neiße rechtmäßig?

Die Abtrennung war rechtmäßig 45%
Die Abtrennung war nicht rechtmäßig 45%
Andere Antwort 10%

20 Stimmen

6 Antworten

Von Experte Udavu bestätigt
Vorgeschichte und Entscheidungsfindung

Entsprechend dem geheimen Zusatzprotokoll des Hitler-Stalin-Pakts hatte die Sowjetunion 1939 die polnischen Gebiete östlich der Flüsse NarewWeichsel und San besetzt. Auch nachdem sie Teil der Anti-Hitler-Koalition geworden war, weigerte sich die Sowjetunion, diese Gebiete an Polen zurückzugeben. Auf der Konferenz von Teheran 1943 erreichte Josef Stalin die grundsätzliche Zustimmung des britischen Premiers Winston Churchill und des US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt zur Westverschiebung Polens: Die Gebietsverluste des Landes sollten durch deutsche Gebiete östlich der Oder kompensiert werden. Den Norden Ostpreußens mit Königsberg beanspruchte Stalin für die Sowjetunion selbst.[10] Die polnische Exilregierung war damit nicht einverstanden: Sie bestand auf der Grenze, wie sie nach dem polnisch-sowjetischen Krieg im Frieden von Riga 1920 vereinbart worden war. Im Westen strebte sie nur den Erwerb Ostpreußens, Danzigs, Oberschlesiens und kleinerer Teile Pommerns an, denn die bei größerem Territorialerwerb notwendige Umsiedlung der acht bis zehn Millionen Deutschen, die diese Gebiete bewohnten, hielt sie für undurchführbar. Diese Haltung wurde von Amerikanern und Briten geteilt.[11] Doch auch auf der Konferenz von Jalta vom Februar 1945 konnten sich Churchill und Roosevelt nicht mit Stalin einigen. Man bestätigte zwar die polnische Ostgrenze, wie sie in Teheran festgelegt worden war, im Westen wurde Polen aber nur vage eine Entschädigung auf Kosten Deutschlands zugesagt.

Faktische Abtrennung

Nach dem Einmarsch der Roten Armee schuf Stalin noch vor Kriegsende Fakten: In einem Dekret des sowjetisch kontrollierten Landesnationalrats vom 2. März 1945 hieß es, alles deutsche Vermögen in den Ostgebieten sei „aufgegeben und verlassen“, weshalb es eingezogen wurde. Am 14. und 20. März wurden die Wojewodschaften MasurenOberschlesienNiederschlesienPommern und Danzig gegründet.[13] Am 21. April 1945 schloss die Sowjetregierung einen Vertrag mit der von ihr installierten provisorischen Regierung Polens, in dem sie ihr die Verwaltungshoheit über die unter sowjetischer Besatzungsgewalt stehenden Gebiete östlich der Oder und der Lausitzer Neiße übertrug.[14] Am 24. Mai 1945 unterstellte die Sowjetregierung diese Gebiete offiziell dem polnischen Staat, wobei sie am 5. Juni 1945 noch als Teil der sowjetischen Besatzungszone verstanden wurden.[15] Die Rechtswissenschaftlerin Susanne Hähnchen schreibt, dass nach der Berliner Erklärung „die Alliierten auch formell die oberste Regierungsgewalt für das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 [übernahmen]; die Ostgebiete kamen zunächst unter sowjetische, dann unter polnische Verwaltung.“[16] Laut dem Historiker Gerrit Dworok spielten diese Grenzen in der staatsrechtlichen Praxis indes keine Rolle mehr.[17]

Auf der Potsdamer Konferenz im Sommer 1945 nahmen Großbritannien und die USA diese von der Sowjetunion geschaffenen Tatsachen unter dem schwachen Vorbehalt zur Kenntnis, die endgültigen Grenzen dürften erst in einem zu schließenden Friedensvertrag verabredet werden.[18] Die Konferenzteilnehmer stimmten daher darin überein, diese Gebiete einer Sonderregelung zu unterwerfen, die von der im übrigen Reichsgebiet eingerichteten Besatzungsherrschaft deutlich abwich, wobei der vorläufige Charakter der gebietsbezogenen Regelungen wegen fehlender deutscher Mitwirkung aber sowohl von der Sowjetunion wie auch von der Volksrepublik Polen kurz nach Abschluss der Konferenz in völkerrechtlich bindender Weise dokumentiert wurde.[19] Die angloamerikanischen Mächte sicherten Stalin aber zu, im Falle entsprechender Verhandlungen die sowjetischen Ansprüche auf das Gebiet um Königsberg unterstützen zu wollen.[20] Kurz zuvor waren sie in der „Feststellung über das Kontrollverfahren“ (der Berliner Deklaration) vom 5. Juni 1945 noch von einem deutschen Territorium in den Grenzen von 1937 ausgegangen.[21][17] Die Hauptsiegermächte beschlossen neben dem Friedensvertragsvorbehalt für die endgültige Grenzziehung, dass ein Alliierter Kontrollrat für eine einheitliche Besatzungspolitik in den Besatzungszonen sorgen sollte. Für die deutschen Ostgebiete galt dies jedoch nicht: Die Potsdamer Schlusserklärung vom 2. August 1945 hielt fest, dass die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone betrachtet und stattdessen fremder Verwaltung unterstellt werden sollten. Völkerrechtlich blieb diese Situation bis zur Zession aufgrund des Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12. September 1990 bestehen, faktisch gliederten Polen und die Sowjetunion den ehemals deutschen Osten jeweils in ihr Staatsgebiet und damit staatsrechtlich in ihre Verwaltungsstrukturen ein.

Hierzu wurden die von der Volksrepublik Polen als „wiedergewonnen“ bezeichneten deutschen Ostgebiete zunächst unter die Verwaltung eines eigens zu diesem Zweck eingerichteten Ministeriums für die Wiedergewonnenen Gebiete (polnisch Ministerstwo Ziem Odzyskanych, MZO) unterstellt (Dekret vom 13. November 1945). Die offizielle Bezeichnung Wiedergewonnene Gebiete (polnisch Ziemie Odzyskane) ging auf die polnische Westforschung zurück.[22] Sie bezog sich auf die teilweise Zugehörigkeit dieser Territorien zum piastischen Königreich Polen ab der Staatsgründung im 10. Jahrhundert sowie zu Herzogtümern, in die das Königreich nach 1138 zerfallen war. Ihre Zugehörigkeit zu Polen umfasste einen Zeitraum vom Früh- bis Spätmittelalter. Nach Auffassung der polnischen Westforschung zählte auch die slawische Vorgeschichte vor Beginn der deutschen Ostsiedlung dazu. Ostgermanische und baltische Besiedlungen im Zeitalter der Antike blieben hierbei unbeachtet.

Zu den Aufgaben des Ministeriums gehörten die Durchführung einer planmäßigen Aussiedlungsaktion und die Verwaltung des von den ausgesiedelten Deutschen zurückgelassenen Vermögens. Nachdem aufgrund der Verordnung des Ministerrats vom 29. Mai 1946 die Verwaltung in diesen Gebieten neu geordnet worden war, wurde durch das Gesetz über die Eingliederung der wiedergewonnenen Gebiete vom 11. Januar 1949 das Ministerium aufgelöst und seine Zuständigkeit auf die allgemeine Verwaltung der Volksrepublik Polen übertragen. Von der polnischen Rechtsordnung her gesehen war damit jegliche Sonderregelung für die von Polen übernommenen deutschen Ostgebiete beseitigt

Ostgebiete des Deutschen Reiches – Wikipedia

Letzten Endes haben die Sowjets vollendete Tatsachen geschaffen. An diese musste man die Rechtssituation nun anpassen. Also stellte man die Gebiet unter polnische und sowjetische Verwaltung.

Da es keinen Friedensvertrag gab, letztendlich so legal.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie Polen einverleibt.

Es gab zahlreiche Gebietsänderungen.

Dort lebten ethnische Deutsche,

Nein, sicher nicht. Es gibt keine deutsche Ethnie.

War dies nun eine rechtmäßige Strafe für Nazideutschland?

Es war genauso keine rechtmäßige Strafe für Polen, dass die Sowjetunion einen großen Teil von Polen annektiert hat.

Nochmals Entschuldigung,

Wieso?


zetra  30.03.2024, 15:54

Es war genauso keine rechtmäßige Strafe für Polen, dass die Sowjetunion einen großen Teil von Polen annektiert hat.

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Diese Gebiete in der jetzigen Ukraine, zapften sich die Polen im Krieg 1919-1921 gegen die Sowjetunion ab.

https://www.google.com/url?sa=i&url=https%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FZwangsumsiedlung_von_Polen_aus_den_ehemaligen_polnischen_Ostgebieten_1944%25E2%2580%25931946&psig=AOvVaw2Ax9a_t12VC-ITx5t5rHP5&ust=1711896831054000&source=images&cd=vfe&opi=89978449&ved=0CBIQjRxqFwoTCPiWtOeenIUDFQAAAAAdAAAAABAE

Vanlalruata 
Beitragsersteller
 30.03.2024, 21:30

Ich habe mich entschuldigt, da einige Mitglieder der gutefrage-Community bei solchen Fragen oft kritisch reagieren.

Die Abtrennung war nicht rechtmäßig

Das war eine kollektive Bestrafung der Ostdeutschen, die für ganz Deutschland den Kopf hinhalten mussten. Die Vertreibungen widersprachen dem Völkerrecht.

Der Verlust Ostdeutschlands wurde allerdings zu einer Tatsache, die danach nur mit noch größerem Unrecht hätte rückgängig gemacht werden können. Also haben wir uns damit abgefunden.

Aus dem Schuldgefühl wegen des Nationalsozialismus heraus wurde die Erinnerung an die Ostprovinzen erstaunlich schnell verdrängt und dann wurden sie ganz vergessen.


PatrickLassan  30.03.2024, 13:22
Die Vertreibungen widersprachen dem Völkerrecht.

Genau wie der vom Deutschen Reich ausgehende Angriffskrieg.

Andere Antwort

Das Recht liegt hier beim Sieger. Deutschland hatte da nix mitzureden, und das aus gutem Grund.

Es ist ja nicht so, dass man vor dem 2. WK international beschlossen hat: Wenn Land X einen Krieg beginnt und Land Y oder eine Allianz aus Ländern gewinnt, dann wird dieses oder jenes mit Land X passieren. Dies wäre aber aus meiner Sicht die Voraussetzung, damit etwas rechtens ist.

Die Abtrennung war nicht rechtmäßig

Sie verlief nach dem antiken Motto "Wehe dem Besiegten" und waren zumindest nach meiner Moralauffassung nicht rechtmäßig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – "Meine Universität": Lebenserfahrung