Überteuerter Friseurbesuch?

9 Antworten

Ohne zu wissen, was da genau besprochen und am Ende gemacht wurde, kann das hier keiner beurteilen. 210€ sind schon ordentlich, aber wenn bei langen Haaren aufwendige Strähnen/Färbungen etc. gemacht wurden, dann kann dann preislich schon zusammenkommen. Da auch anstandslos bezahlt wurde, werdet ihr hier auch nichts mehr ändern können. Da bleibt nur zu raten, sich einen anderen Friseur zu suchen und vorab die Leistungen/Preise genau zu besprechen.

Hast du schon selber mit dem Friseur gesprochen - am besten persönlich - und dir seine Version angehört?

Abgesehen davon bin ich aber auch der Meinung, dass er deine Tochter vorher hätte informieren müssen, welche Kosten auf sie zukommen.

Hallo,

bei Euro 210,-- war es sicherlich keiner der günstigsten Friseure, den Deine Tochter besucht hat.

Das sie überhaupt so viel Geld dabei hatte, ist doch sehr verwunderlich.

Die Friseuse muss dann aber doch noch einiges an "Kleinigkeiten"- zusätzlich- gemacht haben, denn was "Großes" kann es nicht gewesen sein, denn Locken, Strähnchen,........ da hätte sie ja Deine Tochter fragen müssen.

In manchen Friseurläden spielt die Höhe des Preises schon eine Rolle, ob der Kunde von einer sehr junge Friseuse "bedient" wird oder dies eine langjährige Angestellte , die besonders viel Talent und Erfahrung hat, übernimmt.

Auch kommt es drauf an, ob Deine Tochter kurze oder lange Haare hat. Lange Haare brauchen viel mehr Aufwendung- vielleicht bekam Deine Tocher auch noch eine ausführliche Beratung. Wenn dann vielleicht noch ein besonderes Styling dazu kam-dass läppert sich .

Deine Tochter hat doch gesehen, was die Friseuse alles macht. Wenn sie sich darüber gewundert hat, warum hat sie nicht gefragt?

Bitte nicht falsch verstehen, sie ist 17 Jahre alt und müsste sich doch eigentlich gewundert haben, was alles mit ihr "passiert" , wenn nichts davon vereinbart gewesen ist.

Interessant wäre doch ,ob D u Dich jetzt über den Preis nur so aufregst- wie Deine Tochter das sieht?

Wenn sie von nichts weiß, dann geh doch Morgen mit ihr zu dem Friseur und stell es klar. Aber Deine Tochter muss Dich auf jeden Fall begleiten und dazu auch Stellung nehmen.

Es steht hier aber Aussage geben Aussage. Die Friseuse, die behauptet, sie hätte Deine Tochter gefragt, ob dies oder jenes noch gemacht werden soll und diese hätte dies bejaht ohne nach dem Preis zu fragen- auf der anderen Seite Deine Tochter im Gegenzug aber verkündet, sie habe von nichts gewusst-dann kannst Du nur auf die Kulanz des Inhabers hoffen, dass Du wieder Geld zurückbekommst. Damit solltest Du aber nicht rechnen. Wenn Du dort gleich mit Vorwürfen "ankommst", schon gleich gar nicht.

Red nochmal mit Deiner Tochter, wie sie nicht "sehen" konnte, was die Friseuse alles an ihren Haare gemacht hat. Denn sollte alles anderes sein, sie vielleicht nicht damit gerechnet hat, dass dieses oder jenes so viel kostet- kann dies ziemlich peinlich werden.

Nimms mir nicht übel, die Jugend ist heute so "forsch" -bei allem-da wird es wohl auch nicht zuviel verlangt sein, dass eine Jugendliche ohne Mama zum Friseur geht.

Sie hat sich gegen den hohen Betrag anscheinend ja auch nicht "gewehrt" und alles bezahlt.

Eine Rechnung bei einem Friseurbesuch ausgehändigt zu bekommen, ist doch sehr unüblich.

Deine Tochter scheint noch nie bei diesem Friseur gewesen zu sein. Es wäre doch auch möglich, dass dieser grundsätzlich zu den Friseurläden gehört, der extrem hohe "Grund"-Preise hat, da sie auch ein bestimmtes "Klientel" an Kunden betreut, die keinen besonderen Blick aufs Geld "werfen". Bestimmt weißt Du was ich meine.

Es ist sehr schwer hier zu beurteilen, was "schief" gelaufen ist.

Natürlich kann eine Friseuse nicht einfach mit den "Haaren" der Kundin machen was sie will und dies dann auf die Rechnung setzen. Auf der anderen Seite, aber Deine Tochter, die stillschweigend alles über sich "ergehen" lässt- passt nicht wirklich zusammen.

Viele Grüsse!

Nein, das ist nicht rechtens.

Sie hätte VORHER über die Kosten aufgeklärt werden müssen.

Sie ist minderjährig, der Vertrag ist schwebend unwirksam, wie bei allen Verträgen von Minderjährigen.

Ich wäre dort und würde die fragen, ob sie noch ganz knusper sind.

Und wenn die das nicht freiwillig machen, dann eben mit dem Anwalt.

Konnte sie das überhaupt bezahlen?


SlightlyAnnoyed  25.02.2020, 21:15

Das ist durchaus noch vom Taschengeldparagraphen abgedeckt. Das etwas vorher nicht abgesprochen wurde, wird kein Anwalt beweisen können, denn da steht Aussage gegen Aussage, besonders wenn der Preis bereits anstandslos gezahlt wurde.

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BBPB21  25.02.2020, 21:19
@SlightlyAnnoyed

Nein, ist es nicht.

Sie wollte diesen Vertrag überhaupt nicht eingehen.

Darf ich Dir diesen Paragraphen mal zeigen:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Der kommt hier so oder so nicht zum Tragen, da der Teen einen solchen Vertrag nicht wünschte.

Dieser Paragraph ist wesentlich interessanter für die Mutter:

§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

(2) 1Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam.

 2Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

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SlightlyAnnoyed  25.02.2020, 21:24
@BBPB21

Sie wollte die Leistungen des Friseurs. Daher hat sie auch den Preis zu zahlen. Einer Einwilligung der Eltern bedarf es hier nicht, denn es ist nicht strittig, das hier Leistungen vom Taschengeld bezahlt werden sollten, sondern ob diese überhaupt so vereinbart waren. Das kann niemand hier beurteilen, da wir beim Friseurberatung nicht dabei waren. Rechtlich auch überhaupt nicht relevant, da der Friseur das Gegenteil behaupten wird und es dem Mädel nicht möglich sein wird, die Behauptung zu beweisen. Das Geld für den Anwalt kann man sich sparen, genau so den Tipp, diesen aufzusuchen und sich davon etwas zu versprechen.

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Minischweinchen  26.02.2020, 04:03
@BBPB21

Dies trifft auf einen Friseurbesuch nicht zu.

Die Tochter ging in den Friseurladen und wollte diesen "Service" nutzen. Sie ging ja nicht zum Friseur, um sich dort bloß mal "umzuschauen" oder Hallo zu sagen.

Wenn eine Tochter mit 17 Jahren nicht alleine zum Friseur gehen kann, dann muss in Zukunft eben Mama sie dort hinbringen und der Friseuse sagen, was an den Haaren gemacht werden soll und auch gleich fragen, was dies denn kostet.

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BBPB21  26.02.2020, 09:12
@Minischweinchen

Die Kosten müssen vorher bekannt gegeben werden.

Das ist sogar bei Erwachsenen so.

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BBPB21  26.02.2020, 09:15
@SlightlyAnnoyed

Vertrag ist Vertrag, da werden keine Unterschiede gemacht.

Der Frisör wird ja wohl kaum vom Taschengeld bezahlt.

Der gehört zum normalen Kindesunterhalt.

Und selbst Erwachsene können hier darauf pochen, dass ihnen die Kosten nicht mitgeteilt wurden.

Ich sehe da sehr gute Chancen.

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Minischweinchen  26.02.2020, 15:49
@BBPB21

Nein , dass ist nicht üblich. Der Kunde wird beraten und wenn er dann nicht frägt, was das kostet........

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ist mir auch schon passiert, allerdings nicht in der Höhe des Preises und schon volljährig. Als ich die Rechnung gesehen habe, hat es mich fast umgehauen. Nur leider war nichts mehr zu machen, da die Leistung ja schon erbracht war.

Was blieb...negative Beurteilung in allen Bewertungsforen ....

17 ...und dann dieser unverschämte Preis ?...ich würde zu denen direkt gehen, und mit denen reden...

wenn die gar nichts mehr unternehmen / entgegenkommen...dann Friseurladen nie wieder betreten, daraus gelernt haben und negativ Bewertungen ....

manchmal muss man im Leben leider Lehrgeld zahlen....wobei das schon mehr als unverschämt ist....Vielleicht lassen die ja doch noch mit sich reden...viel glück...