Gepflegte 1 Zimmer Wohnung, darf kind über nacht bleiben, oder eigenes Zimmer?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge haben, dann können sie gemeinsam entscheiden, wo das Kind lebt und wann es mit welchem Elternteil Umgang hat.

Wenn ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge hat, dann ist es verpflichtet, dem anderen Elternteil Umgangszeiten zu ermöglichen.

Es ist schön und wünschenswert, wenn du Dinge mit deiner Tochter unternimmst und für sie sorgst. Wann und wie der Umgang geregelt werden soll, musst du mit dem anderen Elternteil absprechen. Falls dies nicht klappen sollte, hilft nur das Aufsuchen einer Beratungsstelle oder des Jugendamtes (um Einvernehmen herzustellen) oder Anrufung des Familiengerichts (um eine Lösung gerichtlich zu finden).

Ich weiß nicht, wie alt deine Tochter ist. Ab einem gewissen Alter sollte sie schon ein bisschen Privatsphäre haben. Vielleicht kannst du eine Ecke des Zimmers mit einem Vorhang oder mit Regalen abgrenzen. Wenn sie noch sehr klein ist, dann spielt das natürlich keine Rolle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

M. M. reicht es, wenn Dein Kind ein eigenes Bett hat.