Übernahme von Fehlzeiten in neuen Arbeitsvertrag?
Hallo Leute.
Eine Person hat in einer Firma ungelernt gearbeitet und dabei sind 2 Tage Urlaub Minus-Differenz entstanden durch die vorzeitige Beschäftigungsaufgabe, weil diese Person in dieser Firma eine Ausbildung begonnen hat- der Übergang war fließend. Die zwei Minus-Urlaubstage wurden in den Urlaubs-Anspruch in der Ausbildung übernommen- ist das Rechtens?
Ich frage auch, weil die zwei Minus-Tage nicht belegbar sind und auf Behauptungen basieren.
3 Antworten
Wie kann denn da ein Minus beim Urlaubsanspruch entstanden sein? Bei einem nahtlosen Uebergang im gleichen Betrieb aendert sich am Urlaubsanspruch doch ueberhaupt nichts und es kann auch kein Beschaeftigungsverhaeltnis vorzeitig geendet haben (im Hinblick auf den Urlaubsanspruch).
Erklaere doch bitte mal, wie das genau geschehen sein soll und wie der Arbeitgeber das begruendet.
Wie aus einem weiteren Kommentar jetzt klar wird, erfolgt die Ausbildung nicht im gleichen Betrieb, sondern in einem anderen.
Hat das Arbeitsverhaeltnis im alten Betrieb laenger als 6 Monate bestanden und es wurde im Austrittsjahr vor dem 1. Juli ueber den anteiligen Anspruch hinaus Urlaub gewaehrt, darf der Arbeitgeber das fuer den anteilig zu viel gewaehrten Urlaub gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurueck verlangen.
Beim bei einem neuen Arbeitgeber entstehenden Urlaubsanspruch ist der vom vorherigen Arbeitgeber fuer das gleiche Kalenderjahr bereits gewaehrte oder ausgezahlte Urlaub aber natuerlich anzurechnen.
Die Ausbildung ist schon im selben Betrieb, aber der Arbeitsvertrag endet mit dem neuen Vertrag, beides sind völlig unterschiedliche Dinge.
Dann aendert sich doch gar nichts am Urlaubsanspruch. Die Dauer der Betriebszugehoerigkeit aendert sich ja nicht durch die Aenderung des Beschaeftigungsverhaeltnisses.
Hat sich zwischenzeitlich erledigt, der AG hat den Urlaubsanspruch korrigiert. Danke.
Normalerweise hätten sie dir die zwei Tage zum Ende des Hilfsarbeiter-Vertrages vom Gehalt abgezogen.
Du kannst zwar dagegen vorgehen, weil es, so wie du schreibst, keine faktischen Beweise gibt, aber willst du wirklich für 2 freie Tage deine Ausbildung riskieren?
Die Person hat sowieso gekündigt und wechselt innerhalb der Ausbildung den Betrieb
Also ich würde mal sagen, was nicht dokumentiert, also schwarz auf weiß, vorhanden ist nicht passiert. Sich bei Verträgen auf Hörensagen zu beziehen kann gehörig in die Hose gehen
Bei 30 Tagen Urlaub im Jahr hast du 2,5 Tage pro Monat. Jetzt nimmst du 5 Tage, scheidest aber Ende Januar aus und hast somit 2,5 Tage Urlaub Minus.