auf meinem Grundstück stehen 3 Eichen die einen starken Befall von Eichenprozessionsspinnern. Muss ich diese bekämpfen,?

5 Antworten

Da die Raupen des Eichenprozessionsspinner tatsächlich sehr gefährlich sind, Allergien auslösen und schlimmstenfalls sogar den Tod zur Folge haben können (das habe ich schon bei Hunden zu sehen bekommen, die die Viecher ins Maul bekamen), würde ich dir dringend raten - nicht nur im Interesse der Nachbarskinder, sondern auch in deinem - die Nester bekämpfen zu lassen.

Sicherlich werden die Kosten auf dich fallen.
Aber wieso gehst du nicht den direkten Weg und rufst beim Ordnungsamt an? Die wissen sicher am Besten, wie ihr korrekt und streitfrei das Problem löst, welche die beste Methode zur Bekämpfung ist und ob dein Nachbar sich zu beteiligen hat, wenn die Forderung von ihm ausging.

Es ist in der Regel nicht nötig Bäume wegen des Eichenprozessionsspinners zu fällen. Die Nester werden vom Fachmann entweder mit entsprechenden Mitteln behandelt oder direkt entsorgt und verbrannt.


armabergesund 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 10:33

Beim Ordnungsamt weiss niemand bescheid und ich werde sicherlich nicht für die Kosten aufkommen, sollte das Gesetz mich dazu nicht verdammen, wobei ich da noch keine Infos gefunden habe...

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Mahaf38  12.06.2017, 10:39

Etwas rumgesponnen, aber micht interessiert das Thema auch. Obwohl ich die Viecher nur aus dem Fernsehen kenne.

Der erste Absatz könnte auch (augenzwinkernd) auf Bienen zutreffen. Wäre ich verpflichtet einen Kammerjäger zu beauftragen um mein Grundstück von ihnen freizuhalten?

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vdeparty  12.06.2017, 10:45
@Mahaf38

@ armabergesund: Du, das ist ja auch deine Entscheidung, was du mit den Bäumen machst. Ganz klar. Brenzlig sehe ich das Ganze dann, wenn jemand Schaden nimmt an den Schädlingen auf deinen Bäumen, du nachweislich davon wusstest, und es zur Klage wegen fahrlässiger Körperverletzung kommt. Wie weit das rechtlich festgemacht ist, weiß ich nicht. Frag doch einen Anwalt!

@Mahaf38: Da Bienen eine geschützte Tierart sind, bin ich mir nicht sicher, ob das Gleiche gilt. Zumal: Nicht jeder ist gegen Bienen allergisch. Und da sie fliegen können, kannst du sie eh nie ganz verbannen. Die Eichenprozessionsspinner hingegen fliegen nicht, wenngleich sie sich am Boden fortbewegen können. Sie sind nicht so allgegenwärtig wie Bienen. Und du musst gar nicht allergisch auf sie sein. Es reicht, wenn du in der Nähe einer der Raupen bist und diese aus Angst ihre Härchen abwirft, dann läufst du bereits Gefahr an ihnen zu ersticken.

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armabergesund 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 10:48
@Mahaf38

Nein Bienen sind nützlinge und dürfen keinesfalls bekämpft werden egal ob ein Kind allergisch Reaktion aufweißt

Bienen greifen auch nicht an wenn das Nest nicht bedroht wird.

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TheoBN  12.06.2017, 17:36
@Mahaf38

Was bei Bienenhaltung erlaubt ist und was nicht, hat schon viele Gerichte beschäftigt! Manches liest sich da wie eine Posse.

Aber es wurde wohl immer zugunsten der Bienenhaltung entschieden.

Ganz anders beim Fall des Fragestellers: Das könnte für ihn nachteilig werden, wenn er sich nicht absichert. Das er aber schon beim Ordnungsamt angerufen hat und sich um Info bemüht hat, spricht schon mal für ihn.

Den Namen des Mitarbeiters und das Datum des Telefonats würde ich mir gut notieren. Die Frage ist, ob er mehr unternehmen muss.

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Absperren und Warnschilder aufstellen, davon steht hier die ganze Gegend voll.

Immissionen von einem Nachbargrundstück sind in manchen Fällen hinzunehmen und in anderen Fällen abzustellen. Dies insbesondere, wenn von den Immissionen Schäden ausgehen können und das könnte bei diesen Raupen durchaus der Fall sein.

Um einem Streit von vornherein aus dem Weg zu gehen, solltest du tätig werden.


Mahaf38  12.06.2017, 10:24

Auch im Sinne der eigenen Gesundheit.

Aber es ist ja auch nicht so, als würde er/sie selbst dafür verantwortlich sein. Also quasi auch geschädigt (höhere Gewalt??, Lebensrisiko??) Müssen die Kinder sich fernhalten?

Ich bin echt gespannt was Fachleute dazu sagen.

Ich würde mich an die Gemeinde wenden. Die haben doch sicher auch Interesse daran, das sich die Raupen nicht zu sehr ausbreiten oder kennen Experten zur Bekämpfung der Tiere.

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was die baumschutzordnung deines bundeslandes bzw. deiner gemeinde sagt, weiss ich nicht.

ruf an oder google selbst.


Aliha  12.06.2017, 10:26

Mit der "Baumschutzordnung" hat das mal überhaupt nichts zu tun.

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Sansiverien  12.06.2017, 10:36
@Aliha

doch, die regel u.a., was zurückgeschnitten werden kann....

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armabergesund 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 10:55
@Sansiverien

In der baumschutz Ordnung ist nicht geregelt wer für eine Bekämpfung von eichenprozessionsspinner aufkommen muss oder ob überhaupt eichenprozessionsspinner und von privat Leuten bekämpft werden sollen.

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Woher weiss Dein Nachbar, dass es sich um Eichenprozessionsspinner und nicht etwa um harmlose Raupen handelt? Lass doch erstmal prüfen, um welche Art es sich handelt. Die allermeisten Mitbürger sind wohl kaum in der Lage eine genaue Bestimmung der Art vorzunehmen. 


armabergesund 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 11:28

Das Thema ist schon geklärt. 

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Luftkutscher  12.06.2017, 14:31
@armabergesund

Dann musst Du einfach dafür sorgen, dass von Deinem Grundstück keine unzumutbaren Gefahren und Belästigungen ausgehen. Also entweder den Bereich so absperren, dass niemand in Kontakt mit den Raupen kommt oder aber die Nester der Raupen beseitigen lassen.

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