Übernahme der Mietkosten bei Grundsicherung?
Eine Verwandte ( 57) lebt mit ihrer Mutter zusammen. DIe Mutter kommt jetzt in ein Hospiz. Die Verwandte selbst ist auch krank. Sie bekommt auch Grundsicherung.
Es geht ihr nicht gut. Erstens, weil die Mutter bald stirbt. Sie hat immer bei ihr gelebt
Hat noch nie alleine gelebt. Zweitens, sie meint, sie müsse sich bald eine andere Wohnung suchen, weil das Amt ihr gesagt hätte, die Wohnung wäre zu gross für sie.
Gibt es da keine Möglichkeit, dass sie in dieser Wohnung bleiben kann?
2 Antworten
Sie muss natürlich Bemühungen NACHWEISEN, dass sie eine kleinere Wohnung sucht. Aber gerade solche kleinen passenden Wohnungen sind kaum zu finden. Wenn sie sich nicht einfach weigert, auszuziehen, muss das Sozialamt die tatsächlichen Kosten auch weiterhin tragen. Auch sämtliche Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug müssten vom Sozialamt getragen werden. Da wird das sehr schnell unwirtschaftlich. Das muss man dem Sozialamt klar machen.
Wie gesagt. Sie muss im rahmen ihrer Möglichkeiten wenigstens den Versuch starten. Z. B. einen Makler beauftragen, der kostet ja nur im Erfolgsfall Geld. Und noch mal ALLE Kosten im Rahmen des Umzugs wären durch das Sozialamt zu tragen, wenn es auf einen Umzug besteht.
Sozialhilfe ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Da kann das Sozialamt nicht mit Höchstmieten argumentieren.
Wenn die Wohnung zu groß ist übernimmt das Amt nur die regulären angepassten Kosten.. alles andere muss sie dann tragen.
Also wenn sie so mit dem Geld nicht klar kommt wird sie in eine kleinere Wohnung ziehen müssen.
Sozialhilfe ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Da kann das Sozialamt nicht mit Höchstmieten argumentieren.
Es geht ihr gesundheitlich nicht gut. Ich glaube, alleine schafft sie es nicht ,eine Wohnung zu finden. Sie hat auch alle möglichen Krankheiten. Wäre das nicht ein Grund für eine Ausnahmeregelglung