über Nachbargrundstück zu mein Stellplatz?
Hallo,set 15jahre fahre ich über mein Nachbargrundstück zu mein Stellplatz (mit Einverständnis),jetzt ist er vor 5jahre gestorben,und die Erben haben ein Teil von Grundstück verkauft,und der neue Eigentümer hat mein weg gesperrt.
jetzt meine Frage darf er das einfach , oder gilt da das Gewohnheitsrecht ?
vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Eigentlich hält man es schriftlich fest. Wenn nicht vorhanden, kann der neue Eigentümer Dir es untersagen. Sollte es schriftlich vorhanden sein, dann kann der neue Eigentümer es Dir nur untersagen, wenn es Zwangsversteigert wurde, denn dann gelten alte schriftliche Zusagen nicht mehr.
Es gibt kein Gewohnheitsrecht. Es wurde vom verstorbenen geduldet. Diese duldung elischt mit dem Tod bzw kann jederzeit einseitig wiederufen werden. Thema durch.
Gibt es keinen anderen Weg auf dein Grundstück dann google Notwegerecht.
Gibt es Zugang zum Grundstück. Thema durch.
wenn nichts Schriftliches existiert, bist du im Beweisnotstand.
udn wenn was Schriftliches existiert, hat der Eigentümer (egal wer das ist) immer noch das recht auf vertragskonformen Widerruf.
Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, dann darfst weiter über das Nachbargrundstück fahren.
Nicht doch. Er kann ein Notwegerecht beantragen, falls er von seinem Grundstück abgeschnitten ist. Dann erhält er ein Gehrecht, aber kein Fahrrecht.