EIn Haus zwei Grundstücke zwei Besitzer?

7 Antworten

Nichts, was sollte passieren?

Hier bei uns hat der Bürgermeister einen Zaun auf die Grenze vom Gemeindegrundstück stellen lassen und der ET dahinter kam nicht mehr auf sein Grundstück.

Gerichte urteilen, früher nichts geregelt, also somit Recht.

Viel Kraft in dieser schweren Zeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich versuche mal zu dem Wortwust eine Antwort zu finden.

Erst mal, du musst nicht verkaufen. Und du kannst generell auch dem Besitzer die überfahrt / den Zugang verbieten.
Wenn dein Grundstück der einzige Zugang zur Straße ist würde ich aber davon ausgehen, dass ein Wegerecht eingetragen ist (sonst sollte das Bauamt den Hausbau gar nicht genehmigen).

Wenn es ein kleines Grundstück ist kannst du eh nicht viel damit machen. Ich würde versuchen es an den Hausbesitzer zu verkaufen.

Wenn du das nicht willst, kein Wegerecht eingetragen ist als Grundlast (Grundbuchauszug sagt dir das) und du dem Hausbesitzer den Zugang nicht gestatten willst wirds trotzdem eng. Er wird vor Gericht gehen, und ich vermute er wird den Zugang per Gericht erstreiten können. Dafür steht dir zwar ein Ausgleich zu, aber das muss angemessen sein (wird im zweifel das Gericht entscheiden).

So oder so, verkaufen ist der einzige wirkliche weg.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Dieses Grundstück liegt zwischen Hausgrundstück und Straße/Gehweg über die gesamte Länge des Hausgrundstückes?

Hast du mal geklärt, ob diese Fläche nicht im Zuge einer Strassenmessung entstanden ist, welche dein Vater dann nie verkauft hat? Die Frage können dir die Unterlagen deines Vaters oder das Katasteramt beantworten.

Verkaufen musst du nicht, allerdings bist du dann der direkte Anlieger der Straße und somit in der Streu- und Räum/Verkehrssicherungspflicht.

Sofern der Hauseigentümer tatsächlich weder Wegerecht noch Baulast eingetragen hat, wovon ich ausgehe, müsste er sich ein Notwegerecht einklagen - unter der Voraussetzung, dass deine Fläche keine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche ist.


kitt3000 
Beitragsersteller
 24.11.2020, 19:10

Hallo das Teilstück ist, teil der öffentlichen Straße da diese von Hof zur Straße führt

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kabbes69  24.11.2020, 19:17
@kitt3000

Was öffentliche Strasee ist oder nicht, ist für den Laien oft schwer zu entscheiden. Du könntest es aber bei der Gemeinde versuchen, sofern es tatsächlich deren Baulast ist, vielleicht kaufen Sie dir die Fläche ab..

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denn neuen Eigentümer verbiete über das Grundstück zu gehen,

Warum willst du das tun?

Entweder er hat um an das Haus zu kommen ein Wegerecht oder - wenn das nicht der Fall ist - ein Notwegerecht (§ 917 BGB).

Hallo kitt,
ich gehe mal davon aus, das der hintere Besitzer
eingtragene Zufahrtsrecht hat, du musst ihn
also durchlassen.
Prüfe dies halt erstmal ab und wenn ist das so schlimm
wenn beide die gleiche Zufahrt benutzen ?

Du hast alles ein bisschen Missverständlich geschrieben
teile uns mit wenn ich falsch liege.
Genies deinen neuen Besitz
opi ehrsam