Über Kleinanzeigen Katze abzugeben Anzeige gelöscht?
Hallo
meine Eltern wollen unsere Katze auf Kleinanzeigen stellen aber die Anzeige wird immer gelöscht.
weiss einer was man im Titel und in der Beschreibung stehen sollte. ?
4 Antworten
Hey,
Bei Kleinanzeigen ist der Handel mit Tieren stark eingeschränkt worden, was auch seinen Sinn hat.
Wird die Anzeige immer wieder gelöscht, heist dies, dass die Katze NICHT verkauft werden darf. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, wie z.B. weil es eine Qualzucht ist, keine Papiere oder behördliche Erlaubniss vorliegen, kein Bild hochgeladen wurdd etc.
Falschangaben führen auch zu einer Löschung von Anzeigen und bei erneuten Verstößen wird dann der Account gesperrt.
Wird die Anzeige also immer wieder gelöscht, dann liegt ein Verstoß gegen die zum Tierwohl dienenden Regelungen vor
Um was für eine Katze handelt es sich denn und wie alt ist das Tier?
Habt ihr alle Notwendigen Angaben gemacht und ist das Tier geimpft, gechipt etc?
Ein Tier verscherbelt man nicht über solche Plattformen. Meldet euch bei einem Tierschutzverein in eurer Nähe und regelt das so. Es ist doch ein Lebewesen und keine Ware....
Ein Tierschutzverein kann euch ggf. auch bei der Vermittlung unterstützen, sodass die Katze solange bei euch bleibt, bis sie ein neues Zuhause gefunden hat. Wenn ihr dazu bereit seid....
Versucht es auf Quoka, da gibt es keine Beschränkungen.
Seit 1. Februar 2023 dürfen Hunde und Katzen, die jünger als zwölf Monate sind, über Kleinanzeigen nur noch mit Nachweis einer behördlichen Erlaubnis (§ 11 Tierschutzgesetz) vermittelt werden. Mit diesem Grundsatz orientieren sich das Portal an den strengen Voraussetzungen, die für die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis erfüllt werden müssen.
Die Erlaubnis muss durch die Anbieter vorab nachgewiesen werden. Die Änderung der Grundsätze zur Vermittlung von Tieren folgte auf die Ankündigung vom 29. November 2022. Als Nachweise akzeptiert Kleinanzeigen ausschließlich eine behördliche Erlaubnis, die dem Inhaber des Nutzerkontos zuzuordnen ist. Das Portal prüft übermittelte Nachweise auf Plausibilität, nicht jedoch den individuellen Umfang der Erlaubnis.
Anbieter müssen bereits beim Erstellen der Anzeige Angaben zum Alter der angebotenen Tiere machen sowie angeben, ob eine behördliche Erlaubnis vorliegt. Ein Aufgeben von Anzeigen, bei denen das Alter mit „Jünger als 12 Monate“ angegeben wurde und unter „Behördliche Erlaubnis“ „Nein“ gewählt wurde, ist nicht mehr möglich.
Die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis liegt einzig und allein im Ermessen der zuständigen Behörde. Es ist dabei unerheblich, ob der Betroffene die Erlaubnis von Gesetzes wegen benötigt. Versagt die Behörde die Erteilung, ist es dem Betroffenen nicht erlaubt, auf Kleinanzeigen Hunde und Katzen unter 12 Monaten anzubieten.
Okay weil andere anzeigen sind ja online weiß leider nicht wie man es sachlich schreiben kann