Tür von Nachbar steht offen - was tun?
Hallo zusammen,
ich wohne in einem Mehrparteienhaus. Meine Nachbarn kenne ich eigentlich gar nicht. Gestern Abend als ich nach Hause gekommen bin, war die Wohnungstür meines Nachbarn nur angelehnt. Ich habe mir nichts dabei gedacht, weil er vielleicht gerade Müll raus bringt/auf jemanden wartet, whatever. Als ich dann heute nach Hause gekommen bin, ist mir aufgefallen, dass die Tür immer noch/wieder nicht im Schloss ist. Reinschauen möchte ich natürlich nicht, weil ich die Person ja nicht kenne und auch gar nicht weiß, ob ich das darf! Jetzt habe ich bei meinen anderen Nachbarn geklingelt, um zu fragen, ob ihn/sie jemand kennt und weiß, was es damit auf sich hat. Von denen ist jedoch aktuell niemand Zuhause. Hat jemand von euch eine Ahnung, ob/was ich jetzt tun soll?
Bin dankbar für eure Antworten!
Liebe Grüße
PS: Natürlich kenne ich die Person nicht, aber aufeinander achten kann man ja schon, denke ich...
8 Antworten
Die Polizei rufen, die soll mal nachschauen. Bei dem was alles seit Jahren in diesem Land abläuft, kann auch etwas passiert sein.
Einmal klopfen/ rufen und wenn da keine Antwort kommt, Polizei informieren. Die werden ggf. erst mal kommen, noch mal klopfen/ rufen und dürfen dann in die Wohnung gehen. Wenn dort jemand verletzt oder gar tot ist, können die das feststellen. Wenn nicht, können die die Tür schließen und ggf. den Mieter finden oder informieren.
Mal beim Nachbarn selbst klingeln, Vielleicht hat der gestrichen und muss durchlüften lassen. Oder Türe kaputt. Man kann ja sagen man wollte nur schaun ob alles in Ordnung ist ;) Wenn Niemand zur Türe geht würde ich vermutlich die Polizei informieren (selbst in die Wohnung marschieren um nachzugucken empfinde ich nicht so als passend wenn man nicht weiß was los ist)
Angesichts der vergangenen Zeit:
Klingeln, klopfen, laut rufen.
Wenn auch nach mehren Minuten keine Reaktion kommt, entweder Polizei anrufen (unter der "normalen" zivilen Rufnummer) oder (wenn du dir das zutraust) vorsichtig reingehen. Dabei immer wieder rufend fragen, ob jemand Zuhause ist. Vor jeder geschlossenen Tür erst mal stehen bleiben, klopfen und eine halbe Minute warten.
Zur rechtlichen Grundlage: Du darfst angesichts der Dauer des Offenstehens davon ausgehen, dass ein Problem vorliegt. Das Betreten der Wohnung ist damit dem Grunde nach über §§ 677 ff. BGB gedeckt.
Unsinn. Dass üblicherweise die Pol die Wohnung zuerst betritt hat primär praktische Gründe (Abwehr etwaiger dortiger Gefahren), keine rechtlichen. Im Übrigen betreten Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt durchaus selbstständig Wohnungen, wenn keine Pol vor Ort ist.
Die entscheidende Frage ist, ob man eine Not- oder Gefahrensituation annehmen darf oder nicht. Das würde ich angesichts der Dauer der offenstehenden Tür hier bejahen.
Davon einmal abgesehen kann man den Sachverhalt auch rein praktisch betrachten: In diesem Szenario wird am Ende niemand ernsthaft die Rechtslage diskutieren. Die Chancen, dass irgendein StA hier ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch aufmacht, liegen bei annähernd Null. Und wie man die sonstigen Risiken im Vergleich zu der abzuwehrenden potentiellen Gefahr einstuft, musst jeder selbst entscheiden.
Unsinn. Dass üblicherweise die Pol die Wohnung zuerst betritt hat primär praktische Gründe (Abwehr etwaiger dortiger Gefahren), keine rechtlichen. Im Übrigen betreten Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt durchaus selbstständig Wohnungen, wenn keine Pol vor Ort ist.
Nein, ich bin seit 15 Jahren bei der Feuerwehr und habe schon etliche Türöffnungen hinter mir. Es hat keinerlei praktische Gründe sondern ausschließlich rechtliche. Keiner darf die Wohnung betreten, wenn, wie von mir oben erwähnt, nicht eine offensichtliche Gefahr besteht. Das sind zum Beispiel deutlich hörbare Hilfeschreie, Feuerschein oder Qualm, durchdringendes Wasser etc. Eben nur die Härtefälle.
Die entscheidende Frage ist, ob man eine Not- oder Gefahrensituation annehmen darf oder nicht. Das würde ich angesichts der Dauer der offenstehenden Tür hier bejahen.
Es besteht durch eine offene Tür keine Gefahr im Verzug wie es zum Beispiel durch Feuer oder Hilferufe der Fall wäre.
Hier ist keinerlei Grund ersichtlich, weshalb man eigenständig die Wohnung betreten dürfte.
In diesem Szenario wird am Ende niemand ernsthaft die Rechtslage diskutieren.
Es gibt auch mind. 10 Menschen pro Jahr, die wirklich Hilfe brauchen und Kollegen danach noch wegen Hausfriedensbruch belangen wollen. Da würde ich niemals vertrauen
Also ich würde da mal laut klopfen und rufen ob wer zu Hause ist. Vielleicht antwortet Jemand. Wenn keiner antwortet, würde ich die 110 anrufen und mal fragen was ich tun soll. Die kommen bestimmt selbst mit dazu.
Sollte man definitiv unterlassen.
was 677 BGB damit zu tun hat, musst du nochmal näher erläutern..
Jedenfalls ist ein Betreten, wenn keine klare Gefahrensituation von Außen erkennbar ist ( Feuer, Hilferufe etc.), auch durch einen Paragraphen nicht gedeckt. Noch nichtmal der Notarzt darf bei einer Türöffnung durch die Feuerwehr die Wohnung betreten, wenn nur Vermutungen bestehen. Das darf nur die Polizei.