Rote Ampel überfahren, Kennzeichen gemerkt?
Hi,
eine Freundin meint sie hätte beobachtet wie ein Auto bei rot über die Kreuzung fuhr (es war nicht gerade erst rot geworden) und hatte sich das Kennzeichen und Modell des Autos gemerkt.
Nun kam die Diskussion auf, ob sie mit diesen Informationen zur Polizei gehen brauch, da sie an sich eh keine Beweise hat sondern nur schildern könnte wie es war. Es wurden übrigens keine Personen oder Sachgegenstände verletzt o.Ä. Andere Verkehrsteilnehmer waren auch nicht involviert, sie wäre die einzige Augenzeugin.
Was meint ihr? Sollte sie das melden oder wird die Polizei da eh nichts machen können, weil: Aussage gegen Aussage?
3 Antworten
Das kann sie sich absolut sparen. Das wird eingestellt.
Gruß, B.
Die Polizei ist eh der falsche Ansprechpartner. Das zuständige Ordnungsamt bzw. die Bußgeldstelle ist die Verfolgungsbehörde. Dort kann man auch diese Ordnungswidrigkeit anzeigen.
Aber: "Nur" deine Freundin ist Zeugin. Für die Bußgeldstelle müsste sie Einiges beantworten. Z.B.: Hat sie gezählt, wie lange "Rot" war? Wie weit war sie weg bzw. befand sie sich genau? Waren möglicherweise mehrere Spuren mit unterschiedlicher Ampelphasen? Hat sie tatsächlich das richtige Kennzeichen, den Ort, die Zeit? Hat sie gesehen, wer gefahren ist? Sollte auch nur bei einer, der nicht abschließend aufgezählten Fragen Unsicherheit herrschen, wird es dir spätestens vor Gericht zerrissen. Und bis dahin könnte es für deine Freundin durchaus gehen. Und es kann durchaus eine unschöne Erfahrung werden, nach einem Jahr zu Gericht zu müssen, wenn man sich unter Umständen nicht mehr an alles erinnert.
Sie kann es sich einfach sparen.