Rote Ampel überfahren, Kennzeichen gemerkt?

3 Antworten

Das kann sie sich absolut sparen. Das wird eingestellt.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Die Polizei ist eh der falsche Ansprechpartner. Das zuständige Ordnungsamt bzw. die Bußgeldstelle ist die Verfolgungsbehörde. Dort kann man auch diese Ordnungswidrigkeit anzeigen.

Aber: "Nur" deine Freundin ist Zeugin. Für die Bußgeldstelle müsste sie Einiges beantworten. Z.B.: Hat sie gezählt, wie lange "Rot" war? Wie weit war sie weg bzw. befand sie sich genau? Waren möglicherweise mehrere Spuren mit unterschiedlicher Ampelphasen? Hat sie tatsächlich das richtige Kennzeichen, den Ort, die Zeit? Hat sie gesehen, wer gefahren ist? Sollte auch nur bei einer, der nicht abschließend aufgezählten Fragen Unsicherheit herrschen, wird es dir spätestens vor Gericht zerrissen. Und bis dahin könnte es für deine Freundin durchaus gehen. Und es kann durchaus eine unschöne Erfahrung werden, nach einem Jahr zu Gericht zu müssen, wenn man sich unter Umständen nicht mehr an alles erinnert.