Aussage gegenüber Polizei revidieren. Geht das?

7 Antworten

Strafantrag gegen mich gestellt

Bist du sicher? Die Polizei stellt keine Strafanträge, sie zeigt an. Das ist ein Unterschied.

Strafanträge braucht man nur zusätzlich, wenn es sich nicht um ein Offizialdelikt handelt. Handelt es sich nicht um ein Offizialdelikt, kann die Polizei keinen Strafantrag stellen. Das kann nur ein Geschädigter.

Das mit dem Wortlaut einer Belehrung gibt es nur in Hollywood.

Wenn du eine Aussage getätigt hast, die dich selbst belastest, bevor etwas Ruhe eingekehrt war und die Polizisten die Möglichkeit hatten, dich als Beschuldigten belehren, dann gilt dies als Spontanaussage und kann in einem Prozess trotzdem verwendet werden.

Auch alles andere, was du gesagt hast, wird möglicherweise aufgeschrieben worden sein. Solltest du jedoch zu keinem Zeitpunkt belehrt worden sein, kann sich das natürlich zu deinen Gunsten auswirken, da die Polizei verpflichtet ist, dich zu belehren, sobald du einer Straftat beschuldigt wirst.

Dieser Satz „Alles, was Sie sagen kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden“ stammt aus der Belehrung von Beschuldigten in den meisten oder allen Staaten der USA. In Deutschland kommt dieser Satz in einee Beschuldigtenbelehrung nicht vor. Dir wird allerdings gesagt, dass du dich nicht selbst belasten musst und die Aussage auch komplett verweigern kannst. Das sollte doch reichen, oder?

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Eine Belehrung ist zwingend erforderlich, es sei denn, dass du von dir aus etwas gesagt hast. Erst wenn der Beamte gezielt nachfragt, entsteht die Belehrungspflicht.

Hast du also Spontanäußerungen gemacht, stehen die erstmal und sind gerichtsverwertbar.


VirageXO  19.07.2020, 08:35

Hier ist die Belehrung vermutlich erfolgt; der Fragesteller glaubt aber wohl eher, es müsse auch drauf ein Hinweis der Gestalt "Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden." kommen...

Andernfalls lässt sich diese spezifische Frage mit "[...] das das im Prozess verwendet werden kann [...]" nicht erklären.

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furbo  19.07.2020, 08:45
@VirageXO

Damit könntest du Recht haben. Die Leute gucken zuviele US-Krimis, wo bei jeder Festnahme der Mirinda-Spruch verlesen wird.

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Hey,

das ist doch super, solange es keine Belehrung gibt hast Du keine Aussage getätigt.

Bei Beleidigungen ist das meine ich ein wenig anders, diese können je nach Beleidigung direkt gewertet werden.

Viel Erfolg


VirageXO  19.07.2020, 08:32
das ist doch super, solange es keine Belehrung gibt hast Du keine Aussage getätigt.

Wie kommst du in erster Linie überhaupt darauf, dass keine Belehrung erfolgt ist..?

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VirageXO  19.07.2020, 08:41
@gefragtgesagt
Wenn Du die Frage ganz liest merkst Du es.

Wenn du die Frage ganz liest, erkennst du deinen Denkfehler:

Eine Belehrung, das das im Prozess verwendet werden kann, gab es übrigens nicht.

Das heißt nicht, dass überhaupt keine Belehrung erfolgt ist, sondern nur dass dieser bestimmte Hinweis nicht erteilt wurde. Wohl eher im Gegenteil.

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Dein Anwalt kann es versuchen aber die Chancen stehen eher schlecht. Im Allgemeinen sollte heute bereits bekannt sein das man am besten garnichts sagt, in der Praxis glauben die meisten das sie sich rausreden können und machen dadurch alles schlimmer ( liest man hier auch oft genug )