Trotzdem das studieren damit möglich?
Moin liebe Community,
folgende Situation:
Ich habe in Rheinland - Pfalz mein Abitur leider nicht gepackt. Ich wurde nicht zu den Prüfungen zugelassen und habe somit nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Um die ,,komplette“ Fachhochschulreife zu bekommen, muss ich ein einjähriges Praktikum absolvieren.
Die Sache ist nun die, dass ich schon letztes Jahr (2022) ein Praktikum begonnen habe (neben der Schule) und sogar bis Juni (2023) dort arbeite. Das Praktikum mache ich in einer Anwaltskanzlei. Auf meinem Zeugnis (also der Bescheinigung) steht jedoch, dass ich bis zum April diesen Jahres von der 13. Klasse abgegangen bin und eben das Zeugnis am April diesen Jahres ausgehändigt worden ist. (Eventuell ein Problem?)
Meine Frage lautet nun wie folgt:
Ich würde gerne dieses Wintersemester 2023 anfangen zu studieren (In BaWü oder Hessen) . Jedoch steht auf meinem Zeugnis, dass ich am 20.04.2023 mein Zeugnis bekommen habe und nach der 13. Klasse abgegangen bin. Kann ich das Praktikum welches ich noch derzeit mache, als meinen praktischen Teil anerkennen lassen bzw. Zählen lassen, obwohl das neben meiner Schule war und ich die 13. Klasse besucht habe?
ich hoffe ihr versteht was ich meine und hoffe auf antworten.
dankeschön!
2 Antworten
Ich glaube das Problem wird eher sein, dass ein "vollzeit" Praktikum vorrausgesetzt wird. Gleichzusetzen mit einem sozialen Jahr oder dem Wehrdienst.
Da zählt ein Praktikum während der Schulzeit nicht dazu, denke ich. Weiß ich aber nicht.
falls irgendjemand die frage, in 10 Jahren oderso nochmal liest, es hat geklappt , habs gedribbelt.
Ich weiß nicht genau, ob es in jedem Bundesland gleich ist, aber in NRW ist die jeweilige Schule, wo man das Abi oder die Fachhochschulreife gemacht hat, zuständig dafür, dass man das Zeugnis der vollen Fachhochschulreife bekommt. Ich würde mich daher entweder an einen ehemaligen Lehrer oder an das Sekretariat der Schule wenden. Die werden dir bestimmt besser und vor allem individuell auf deine Situation sagen können, ob das Praktikum anerkannt werden kann.
Meist ist es aber so, dass das Praktikum Vollzeit sein muss oder dementsprechend länger gehen muss, da eine gewisse Stundenanzahl gefordert wird. (z.B. bei Teilzeit dann 2 Jahre, anstatt 1 Jahr) Vielleicht kann dein Praktikum aber anteilig anerkannt werden, sodass du nur noch eine bestimmte Zeit machen muss. Aber wie gesagt: Da am besten an deine Schule wenden, die müssten dir da (eigentlich) genaue Antworten geben können.