Transportschaden, Händler übernimmt die Rücksendekosten nicht?

3 Antworten

Bisher ist ja noch gar kein Transportschaden nachweisbar. Das ist lediglich eine Vermutung von Dir.

Also Verpackung öffnen. Falls ein Transportschaden an der gekauften Ware vorliegt, kannst Du immer noch einen Transportschaden reklamieren - und dann ja auch nachweisen.

Du hättest die Annahme verweigern können. Jetzt da du es angenommen hast musst du den Artikel auch prüfen. Also auspacken, auf optische Schäden, Vollständigkeit und Funktion prüfen. Wenn es einen feststellbaren Mangel am Produkt gibt diesen reklamieren. Geöffnete oder beschädigte Verpackung ist, bis auf bestimmte Sonderfälle, kein Mangel.

Ansonsten ist das einzige was du tun kannst der Widerruf und da zahlst du die Retoure tatsächlich selbst.

Ja, das ist Rechtens. Denn Der Händler ist NICHT verpflichtet, Dir die Rücksendekosten zu erstatten.

Dein Fehler liegt in einem anderen Bereich: Du hättest entweder den Transportschaden vom Zustellunternehmen quittieren/aufnehmen lassen, oder die Annahme verweigern müssen.

Aber der Händlier gibt Dir doch einen Hinweis: Verpackung öffnen, dass Gerät neu verpacken, als Defekt deklarieren, FERTIG ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!